Gude,

Ich habe diesen Mittwoch meine praktische Prüfung für den Führschein bestanden und habe vom Tüv eine Mail mit einer Bestätigung bekommen, dass ich bestanden habe. Zu meiner Frage, ich hatte ursprünglich B197 gemacht, habe aber die Prüfung ohne Schaltkompetenz abgelegt. Muss ich bei einem zuständigen Straßenverkehrsamt erst einen neuen Führerschein beantragen mit der entsprechenden Ziffer, oder bestellen die einen neuen bei der Bundesdruckerei ohne das ich was machen muss? Wie lange würde es dauern bis mein neuer Führschein abholbereit ist?

Könnte ich spontan einfach zum Straßenverkehrsamt fahren und mir einen Vorübergehenden Führerschein ausstellen lassen und diesen direkt mitnehmen, oder habe ich da auch wieder Wartefristen