Vom Gymnasium zum Lernbehindertenbereich?

Hallo, mein Lehrer hat mir erzählt, dass er hatte in den Lernbehindertenbereich eine Schülerin die zuerst im Gymnasium war und dann im Lernbehindertenbereich runtergesetzt und die in eine Schule für Lernbehinderte wechseln musste.

Der Lehrer hat gesagt, sie musste wechseln, weil sie im Gymnasium so ein starkes Leistungsdruck hatte, dass sie sich dort nur verrückt gemacht hat und letztendlich das Abitur nicht mehr schaffen könnte. Somit ist sie vom Gymnasium ins Lernbehindertenbereich gekommen.

Er hat noch erzählt, dass sie somit ihren Traumberuf nicht ausüben könnte. Sie wollte vorher Ärztin werden.

Als sie in den Lernbehindertenbereich gekommen ist, hat sie laut des Aussagen des Lehrers nicht Mal einen Hauptschulabschluss geschafft und ist jetzt das ganze Leben in einer psychologischen Betreuung.

Wie findet ihr das?

Stimmt das wirklich, dass wenn man sich sehr verrückt macht und man sehr große Angst hat um nicht zu schaffen, dass man dann vom Gymnasium ins Lernbehindertenbereich runtergesetzt werden muss und das man das Abitur nicht mehr schafft?

Ist sie da eigentlich selber Schuld darüber, wenn sie sich ständig Sorgen gemacht hat und sich sehr verrückt gemacht, dass sie das Abitur nicht schafft und in den Lernbehindertenbereich muss?

Warum schafft man das Abitur nicht und warum muss man im Lernbehindertenbereich runtergesetzt werden, wenn man sich ständig verrückt macht und Angst hat?

Was soll man machen, damit man sich im Abitur nicht so sehr verrückt macht und damit man das Abitur schafft?

Und bitte mit Begründung

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Frage zur Fachhochschulreife - Land Brandenburg?

Hey,
ich werde voraussichtlich das Gymnasium nach der 11. Klasse verlassen, da mir das Abitur nicht gefällt und ich keinen Vorteil aus diesem ziehe, da ich eine Ausbildung (Notfallsanitäter) absolvieren will.
Wenn ich nach der 11. Klasse abgehe, bekomme ich den schulischen Teil der FHR, an dem ich einen praktischen Teil der FHR anschließen muss (in meinem Fall die Ausbildung).

§32 Abs. 4 der GOSTV sagt Folgendes aus:

(4) Wer nach Abbruch des Bildungsgangs bei gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) den Nachweis einer in Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden Ausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erbringt, erhält auf Antrag die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) für diese Schule zuständig war.

Bekomme ich nach dem praktischen Teil der FHR wirklich eine Fachhochschulreife oder nur die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule?
Falls ich später doch einmal Humanmedizin studieren oder mich an einer Universität immatrikulieren möchte, habe ich mit einer Fachhochschulreife im Land Brandenburg ganz gute Chancen, die Uni Potsdam nimmt z.B. auch mit FHR. Ebenfalls würde eine med. Hochschule in Frage kommen, da auch diese mit FHR nehmen.

Meine Sorge ist jetzt nur, dass ich vielleicht gar keine FHR bekomme, sondern nur eine Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule.
Könnt ihr mir dort weiterhelfen?

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