Sozialversicherung – die meistgelesenen Beiträge

Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Überschneidung zweier Minijobs - was nun?

Hallo liebe gutefrage-Community! :)

Ich bin Studentin und arbeite derzeit noch als Kassenaushilfe auf 450€-Basis bei einem Supermarkt in meiner Stadt. Glücklicherweise habe ich vor einer Woche die Zusage für eine studentische Hilfskraftstelle an meiner Uni bekommen und habe für diese bereits zugesagt.

Ich habe direkt einen Tag nach Zusage für meine neue Hiwi-Stelle eine schriftliche Kündigung eingereicht. Nun steht es in meinem Arbeitsvertrag leider so, dass ich offiziell erst zum 15.10.2019 mein altes Unternehmen verlasse (da ich meine Kündigung "erst" am 06.09. eingereicht habe). Meine neue Hiwi-Stelle beginnt bereits offiziell am 01.10.

Da ich bei meinem alten Job ca. 38h/Monat im Arbeitsvertrag stehen komme ich mit diesem Job schon monatlich immer auf ungefähr 380€ pro Monat. Für meine neue Hiwi-Stelle stehen 30h/Monat im Vertrag, d.h. 300€ pro Monat.

Ich habe nun wie gesagt leider eine zeitliche Überschneidung der beiden Tätigkeiten von ca. 2 Wochen. Das heißt doch, ich komme rein rechtlich in diesen zwei Wochen über die 450€-Euro Grenze, oder?

Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, welche Art von Steuern oder Abgaben auf mich zukommen könnten, wo und wie ich diese anmelde, und an wen ich mich generell für Fragen zu meiner Situation wenden kann. Kennt ihr vielleicht Anlaufstellen an die ich mich dies betreffend wenden kann? Oder könnt ihr mir bereits helfen und mir erklären, welche Anträge etc. ich jetzt schon stellen sollte?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe!!! :)

Arbeit, Kündigung, Steuern, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuerklasse, aushilfsjob, studentische Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Als Student einen Monat mehr als 80 Stunden arbeiten?

Moin zusammen,

ich werde im Internet leider nicht ganz schlüssig.

momentan übe ich als Student einen Aushilfsjob auf 450€ Basis aus (kein Werkstudententarif). Ab September arbeite ich für 4 Monate an meiner Hochschule und für den Monat September bin ich mit einer weiteren Tätigkeit nochmal an meiner Hochschule beschäftigt.

ich wohne derzeit in einem Studentenwohnheim.

Bei mir schneiden sich im September also die 3 Jobs. die Summe der Monatsstunden beträgt dann etwa 93h.

ich habe gelesen, dass man als “Werkstudent” nur 80 Stunden im Monat arbeiten darf. Außerdem habe ich von der 26-Wochen-Regel erfahren. Soweit ich es verstanden habe.

  1. wäre es für mich also kein Problem wenn ich für die 4 Wochen im September monatlich 23,33h arbeite, weil ich laut der 26-Wochen-Regel bis zu 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten darf??
  2. im Internet reden alle von Werkstudenten für die “26-Wochen-Regel”. Ich bin kein Werkstudent. Gilt die Regel für mich trotzdem? Bin ich aus der Sache raus?
  3. verliere ich für diesen einen Monat meinen Studentenstatus?
  4. muss ich meiner Krankenversicherung bescheidgeben?
  5. Falls ich nicht mehr als ordentlicher Studierender zähle, muss ich meinem Platz im Studentenwohnheim adieu sagen?

ich bin gerade wirklich am verzweifeln. Als ich die Jobs an meiner Hochschule unterschrieben habe, habe ich nicht daran gedacht, dass ich die Grenze überschreiten werde.

vielen Dank für jede Antwort!!

Grüße

Krankenkasse, Sozialversicherung, Student, Studentenjob, aushilfsjob, Studentenwohnheim, Werkstudent

Meine Mutter hat meine Sozialversicherungsnummer?

Ich (20) lebe mit meinem älteren geistig behinderten Bruder und meiner Mutter in einer Wohnung. Meine Mutter verfügt über unseren (alten) Karten, wie etwa unsere Sozialversicherungsausweis, weil sie damit oft Anträge erstellt sei es für ihr Rentengeld, für Wohngeld, usw. da sie ja manchmal Kopien fragen oder für was anderes. In letzter Zeit verstehe ich mich nicht so gut mit meiner Mutter und vertraue ihr deshalb sehr wenig und halte alles für mich.

Gestern habe ich die Briefe geholt und da hab ich zufällig ein Brief gefunden, bei dem mein Sozialversicherungsausweis neu bestellt wurde, obwohl ich ganz sicher keins beantragt habe, weil den den ich schon habe auch erst neu erneuert worden ist. Ich konnte also nur ausschließen, dass es meine Mutter war und hab sie gefragt und die meinte, dass die Sozialversicherung es sicher einfach so verschickt hat und dass es sich vielleicht um einen Fehler handelt. Ich hab gemerkt, dass sie irgendwie gelogen hat, weil sie dann später schweigend auch komisch zu meiner großen Schwester rübergeguckt hat. Also wollte sie was verheimlichen und das macht mir echt Sorgen.

Ich hatte ganz vergessen, dass sie meine Sozialversicherungsnummer kennt bzw. den Ausweis hat und das macht mir ehrlich gesagt etwas sorgen. Ich würde sie gerne nach meiner alten Karte fragen (damit sie sie überhaupt nicht mehr hat), aber ich hab Angst, dass sie eine Ausrede sucht um es nicht herzureichen oder sie die Nummer im Gedächtnis gespeichert hat, so lange wie sie die hat.

Ich weiß sonst nicht, was sie immer so alles mit meiner Karte beantragt und wenn ich sie fragen würde, würde sie sicher lügen!
Ich möchte meine Karte in Zukunft irgendwie sicherer machen und auch bei den sozialen Einrichtungen, damit andere nicht da irgendwas anfragen können ohne eine zusätzliche Bestätigung der Identität…

Wisst ihr, wie man sowas machen kann? Kann man überhaupt sowas machen?
Was denkt ihr?

Arbeit, Mutter, Familie, Versicherung, identitaetsdiebstahl, Sozialversicherung, Sozialversicherungsnummer

Arbeitslosengeld nach Bundeswehr (FWDL)?

Hallo,

ich scheide heute aus der Bundeswehr aus, nachdem ich 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet habe. Bereits im Januar habe ich dies der Agentur für Arbeit gemeldet. Heute bekam ich eine E-Mail, dass ich umgehend bei der Agentur für Arbeit anrufen soll, da ich ab morgen vorerst arbeitslos sein werde. Was ich auch getan habe und daraufhin sollte ich Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc. angeben. Die Dame am Telefon fragte dann, ob ich denn sozialversichert war und wie ich meinen Lohnzetteln entnehmen kann, war ich das nicht, konnte ihr aber keine genaue Auskunft geben. Sie meinte, ich solle das abklären und morgen nochmal anrufen.

Mein Vorgesetzter sagte mir gestern, dass ich nach dem FWD Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Meine Unterlagen wie die Bestätigung über meine geleisteten Dienste etc. werden aber leider erst Ende April zugeschickt, weil aktuell niemand in meiner Kaserne ist. Daher weiß ich nicht, an wen ich mich da wenden soll. War jemand von euch nach dem FWD arbeitslos und weiß, wie das genau funktioniert? Ich habe absolut keine Ahnung...

(Anm. d. Red., falls relevant: ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mai, der wurde mir jedoch letzte Woche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gekündigt. Ber Arbeitgeber versicherte mir aber, dass ich, sobald sich diese Lage verbessert, sofort einen neuen Arbeitsvertrag bekommen werde... daher heißt es erst mal abwarten...)

Arbeitslosengeld, Bundeswehr, Recht, Agentur für Arbeit, arbeitslos, Sozialversicherung, freiwilliger Wehrdienst, Ausbildung und Studium

Lohnt sich Studieren in der Versicherungsbranche?

Hi ich würde nach meinem Abitur gerne in die Versicherungsbranche gehen am liebsten so in Richtung Sozialversicherung.

Ich versuche Momentan ein bisschen zu recherchieren was ich dann genau machen möchte und mir ist irgendwie aufgefallen das auf allen Internet Seiten irgendwie das Enstiegsgehalt von jemanden der Sozialversicherung,Sozialrecht oder BWL mit Versicherung Schwerpunkt oder sonstige Studiengänge in die Richtung ungefähr gleich wenn nicht sogar schlechter bezahlt werden als Leute die eine Ausbildung zum Sozifa,Kaufmann für Versicherung u. Finanzen usw gemacht haben als Einstieg kriegen.

Ich weiß,dass solche online gehaltsangaben nicht immer der Wahrheit entsprechen beziehungsweise sehr sehr dolle variieren allerdings geht es ja um das Durchschnittliche Einstiegsgehalt.

Jetzt ist meine Frage halt einfach ob es sich dann überhaupt lohnt in die Richtung ein Studium zu machen oder ob die Ausbildung da nicht besser wäre wenn das Gehalt eh gleich ist am Ende…

Die meisten sagen immer das das Studium die bessere Wahl ist da man damit dann besser verdient aber das wäre ja dann nicht der Fall außer die Durchschnittsgehälter sind komplett falsch.

Ich denke mal das sich das Studium dann je lohnen würde wenn man evtl einen Master Abschluss noch macht aber da wäre dann wiederum die Frage ob man nach der Ausbildung dann nicht einfach auch irgend eine Art Weiterbildung ohne Studium machen könnte?

Hat jemand zu dem ganzen Thema ein bisschen Erfahrung oder Ahnung oder will seinen Senf dazu geben?

Bin über jede Unterhaltung Mega dankbar!

Einen schönen Abend noch👋🏻

Studium, Mathematik, Gehalt, Versicherung, Ausbildung, Master, Sozialrecht, Bachelor, branche, BWL, Sozialversicherung, bwl studieren, Einstiegsgehalt, Sozialversicherungsfachangestellte

Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung

Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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