Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Überschneidung zweier Minijobs - was nun?

Hallo liebe gutefrage-Community! :)

Ich bin Studentin und arbeite derzeit noch als Kassenaushilfe auf 450€-Basis bei einem Supermarkt in meiner Stadt. Glücklicherweise habe ich vor einer Woche die Zusage für eine studentische Hilfskraftstelle an meiner Uni bekommen und habe für diese bereits zugesagt.

Ich habe direkt einen Tag nach Zusage für meine neue Hiwi-Stelle eine schriftliche Kündigung eingereicht. Nun steht es in meinem Arbeitsvertrag leider so, dass ich offiziell erst zum 15.10.2019 mein altes Unternehmen verlasse (da ich meine Kündigung "erst" am 06.09. eingereicht habe). Meine neue Hiwi-Stelle beginnt bereits offiziell am 01.10.

Da ich bei meinem alten Job ca. 38h/Monat im Arbeitsvertrag stehen komme ich mit diesem Job schon monatlich immer auf ungefähr 380€ pro Monat. Für meine neue Hiwi-Stelle stehen 30h/Monat im Vertrag, d.h. 300€ pro Monat.

Ich habe nun wie gesagt leider eine zeitliche Überschneidung der beiden Tätigkeiten von ca. 2 Wochen. Das heißt doch, ich komme rein rechtlich in diesen zwei Wochen über die 450€-Euro Grenze, oder?

Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, welche Art von Steuern oder Abgaben auf mich zukommen könnten, wo und wie ich diese anmelde, und an wen ich mich generell für Fragen zu meiner Situation wenden kann. Kennt ihr vielleicht Anlaufstellen an die ich mich dies betreffend wenden kann? Oder könnt ihr mir bereits helfen und mir erklären, welche Anträge etc. ich jetzt schon stellen sollte?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe!!! :)

Arbeit, Kündigung, Steuern, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuerklasse, aushilfsjob, studentische Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Als Student einen Monat mehr als 80 Stunden arbeiten?

Moin zusammen,

ich werde im Internet leider nicht ganz schlüssig.

momentan übe ich als Student einen Aushilfsjob auf 450€ Basis aus (kein Werkstudententarif). Ab September arbeite ich für 4 Monate an meiner Hochschule und für den Monat September bin ich mit einer weiteren Tätigkeit nochmal an meiner Hochschule beschäftigt.

ich wohne derzeit in einem Studentenwohnheim.

Bei mir schneiden sich im September also die 3 Jobs. die Summe der Monatsstunden beträgt dann etwa 93h.

ich habe gelesen, dass man als “Werkstudent” nur 80 Stunden im Monat arbeiten darf. Außerdem habe ich von der 26-Wochen-Regel erfahren. Soweit ich es verstanden habe.

  1. wäre es für mich also kein Problem wenn ich für die 4 Wochen im September monatlich 23,33h arbeite, weil ich laut der 26-Wochen-Regel bis zu 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten darf??
  2. im Internet reden alle von Werkstudenten für die “26-Wochen-Regel”. Ich bin kein Werkstudent. Gilt die Regel für mich trotzdem? Bin ich aus der Sache raus?
  3. verliere ich für diesen einen Monat meinen Studentenstatus?
  4. muss ich meiner Krankenversicherung bescheidgeben?
  5. Falls ich nicht mehr als ordentlicher Studierender zähle, muss ich meinem Platz im Studentenwohnheim adieu sagen?

ich bin gerade wirklich am verzweifeln. Als ich die Jobs an meiner Hochschule unterschrieben habe, habe ich nicht daran gedacht, dass ich die Grenze überschreiten werde.

vielen Dank für jede Antwort!!

Grüße

Krankenkasse, Sozialversicherung, Student, Studentenjob, aushilfsjob, Studentenwohnheim, Werkstudent
Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Zeitarbeit
Arbeitslosengeld nach Bundeswehr (FWDL)?

Hallo,

ich scheide heute aus der Bundeswehr aus, nachdem ich 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet habe. Bereits im Januar habe ich dies der Agentur für Arbeit gemeldet. Heute bekam ich eine E-Mail, dass ich umgehend bei der Agentur für Arbeit anrufen soll, da ich ab morgen vorerst arbeitslos sein werde. Was ich auch getan habe und daraufhin sollte ich Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc. angeben. Die Dame am Telefon fragte dann, ob ich denn sozialversichert war und wie ich meinen Lohnzetteln entnehmen kann, war ich das nicht, konnte ihr aber keine genaue Auskunft geben. Sie meinte, ich solle das abklären und morgen nochmal anrufen.

Mein Vorgesetzter sagte mir gestern, dass ich nach dem FWD Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Meine Unterlagen wie die Bestätigung über meine geleisteten Dienste etc. werden aber leider erst Ende April zugeschickt, weil aktuell niemand in meiner Kaserne ist. Daher weiß ich nicht, an wen ich mich da wenden soll. War jemand von euch nach dem FWD arbeitslos und weiß, wie das genau funktioniert? Ich habe absolut keine Ahnung...

(Anm. d. Red., falls relevant: ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mai, der wurde mir jedoch letzte Woche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gekündigt. Ber Arbeitgeber versicherte mir aber, dass ich, sobald sich diese Lage verbessert, sofort einen neuen Arbeitsvertrag bekommen werde... daher heißt es erst mal abwarten...)

Arbeitslosengeld, Bundeswehr, Recht, Agentur für Arbeit, arbeitslos, Sozialversicherung, freiwilliger Wehrdienst, Ausbildung und Studium
Antrag zur medizinischen Rehabilitation

Hallo,

ich gehe ich Kürze in Kur und muss jetzt noch für die "Knappschaft Bahn See" eine Erklärung abgeben. Dazu habe ich ein paar Fragen.

Vielleicht kennt sich hier einer damit aus. Eine Seite des Formulars habe ich im Anhang hochgeladen.

Punkt 3: Verstehe ich überhaupt nicht.

Punk 4.1: Ich habe mehrere Kinder, aber alle schon über 18 Jahre. Muss ich hier trotzdem was angeben?

Punkt 4.2: Wie gesagt, sind die Kinder über 18. Wenn ich das erste ankreuze, dann muss ich einen Nachweis erbringen - ich wüsste aber nicht, dass ich solch einen Nachweis habe. Wenn ich das zweite ankreuze, dann lüge ich ja...

Punkt 5:

  • Ist "Lebenspartnerschaftsgesetz..." gleich "Verheiratet"?

  • Letzter Punkt mit "Anspruch auf Leistung": Ich würde sagen, aktuell schon, sofern sie mal krank wird, aber aktuell ist sie noch gesund und geht arbeiten?!?

Warum ist das immer so kompliziert....

Und dann steht am Ende des Formulars noch folgendes:

"Erklärung zur Einzugsermächtigung

Ich versichere alle Fragen nach bestem Wissen.....

Hiermit ermächtige ich den Rentenversicherungsträger

  • zu Unrecht überwiesene Geldbeträge und
  • Zuzahlungsbeträge zu den Kosten der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis auf Widerruf

von dem angegebenen Konto abzurechnen."

Heißt das, dass ich für nicht sauber durchgeführte Arbeiten trotzdem Zahlen muss? Z.B. bei einem Zahlendreher? 610€ statt 160€? Und warum muss ich überhaupt mein Konto angeben? Ich zahle doch schon so viele Jahre in die Kasse, warum wollen die von mir was abbuchen? :-(

Es wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.

Danke.

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Versicherung, Reha, Kur, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Knappschaft
Job als PKB-Lehrkraft im Studium + Einstieg mitten im Monat?

Hallo an alle,

ich habe vor Kurzem bereits ein Frage zu den Themen "PKB-Lehrkraft", "Minijob" etc. gestellt. Nun hat sich meine Situation im positiven Sinne geändert und ich kann schon nächste Woche, also noch im Februar, als PKB-Lehrkraft mit 40h monatlich an einer Schule angestellt werden. Hier würde ich rund 1200,- Euro (brutto) verdienen (eventuell ist diese Info von Relevanz). Allerdings bin ich im Januar und im Februar noch meiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, bei der man jährlich nicht die 5400,- Euro-Grenze (monatlich 450,- Euro) überschreiten darf. Nun ist das Problem, dass ich für Februar natürlich noch Geld von meinem Noch-Arbeitgeber erhalten werde und ebenso auch Geld durch den neuen Job als PKB-Lehrkraft, welchen ich noch im selben Monat, also Februar, antrete.

Frage: Erwarten mich, was Steuer und Sozialversicherungen angeht, irgendwelche komischen Überraschungen, sei es Ende Februar oder gar Ende des Jahres durch das Zugegensein dieser Minijob-Geschichte? Immerhin überschreite ich die 450,-Euro-Grenze. Ist das bei der PKB-Stelle der Fall, ist das wahrlich kein Thema (hier darf ich so viel verdienen wie ich will), allerdings ist hier, speziell auf den Februar bezogen, diese Minijob-Geschichte mit im Spiel. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich ausgedrückt.

Kurzer Hinweis: Ich habe nicht vor, beides parallel zu machen. Die Stelle an der Schule habe ich heute sehr spontan bekommen (Vertrag würde nächste Woche unterschrieben werden). Morgen habe ich vor, das meinem Noch-Arbeitgeber bekannt zu geben und ich gehe einfach mal davon aus, dass mir keine Steine (Kündigungsfrist) in den Weg gelegt werden. Wenn ich also in der Schule anfinge, wäre ich aus meinem alten Unternehmen schon längst raus.

Vielleicht gibt es hier ja welche, die spontan eine Antwort auf meine Frage haben.

Beruf, Studium, Nebenjob, Recht, Minijob, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Steuerrecht, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Steuerrecht. Steuernachzahlung aufgrund Berücksichtigung von zu hoher Versicherungsbeiträge?

"Du bist zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet da während des Steuerjahres zu hohe Versicherungsbeiträge berücksichtigt wurden."

- Diese Meldung nennt mir die App Taxfix als Erklärung für die zu erwartende Steuernachzahlung für das Jahr 2021.

Kann mir das jemand erläutern? Warum wird von mir als lediger Beamter ohne Nebeneinkünfte oder sonstiger weiteren Einnahmen eine zu geringe Lohnsteuer einbehalten?

Warum fällt die einbehaltene Lohnsteuer nicht wie im Normalfall zu hoch aus so, dass eine Steuerrückerstattung erfolgt.

Ich habe bereits bei der Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung für das Jahr 2016 (damals über ELSTER) eine Nachzahlung in Höhe von etwa 150 Euro leisten müssen. Eine Aufforderung zur verpflichtenden Abgabe kam in den darauffolgenden Jahren nicht. Im Anbetracht dessen, dass ich bei freiwilliger Abgabe knapp 300 Euro an Steuern nachzahlen müsste, habe ich dies für die Jahre 2017 bis 2021 unterlassen.

Die Frage, wieso bei mir jedes Jahr zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird und wie dies mit den angenommen Versicherungsbeiträgen zusammenhängt bleibt. Auch wie die App Taxfix nur aufgrund der Daten meines Lohnsteuerbescheids erkennt, dass zu hohe Versicherungsbeiträge angenommen wurden.

Ich bin ratlos.

Finanzen, Steuern, Versicherung, Recht, Finanzamt, Sozialversicherung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht
Meine Mutter hat meine Sozialversicherungsnummer?

Ich (20) lebe mit meinem älteren geistig behinderten Bruder und meiner Mutter in einer Wohnung. Meine Mutter verfügt über unseren (alten) Karten, wie etwa unsere Sozialversicherungsausweis, weil sie damit oft Anträge erstellt sei es für ihr Rentengeld, für Wohngeld, usw. da sie ja manchmal Kopien fragen oder für was anderes. In letzter Zeit verstehe ich mich nicht so gut mit meiner Mutter und vertraue ihr deshalb sehr wenig und halte alles für mich.

Gestern habe ich die Briefe geholt und da hab ich zufällig ein Brief gefunden, bei dem mein Sozialversicherungsausweis neu bestellt wurde, obwohl ich ganz sicher keins beantragt habe, weil den den ich schon habe auch erst neu erneuert worden ist. Ich konnte also nur ausschließen, dass es meine Mutter war und hab sie gefragt und die meinte, dass die Sozialversicherung es sicher einfach so verschickt hat und dass es sich vielleicht um einen Fehler handelt. Ich hab gemerkt, dass sie irgendwie gelogen hat, weil sie dann später schweigend auch komisch zu meiner großen Schwester rübergeguckt hat. Also wollte sie was verheimlichen und das macht mir echt Sorgen.

Ich hatte ganz vergessen, dass sie meine Sozialversicherungsnummer kennt bzw. den Ausweis hat und das macht mir ehrlich gesagt etwas sorgen. Ich würde sie gerne nach meiner alten Karte fragen (damit sie sie überhaupt nicht mehr hat), aber ich hab Angst, dass sie eine Ausrede sucht um es nicht herzureichen oder sie die Nummer im Gedächtnis gespeichert hat, so lange wie sie die hat.

Ich weiß sonst nicht, was sie immer so alles mit meiner Karte beantragt und wenn ich sie fragen würde, würde sie sicher lügen!
Ich möchte meine Karte in Zukunft irgendwie sicherer machen und auch bei den sozialen Einrichtungen, damit andere nicht da irgendwas anfragen können ohne eine zusätzliche Bestätigung der Identität…

Wisst ihr, wie man sowas machen kann? Kann man überhaupt sowas machen?
Was denkt ihr?

Arbeit, Mutter, Familie, Versicherung, identitaetsdiebstahl, Sozialversicherung, Sozialversicherungsnummer