Ist ein FSJ sozialversicherungspflichtig?
1 Antwort
Für dich nicht, aber der Träger des Dienstes zahlt entsprechend Leistungen für dich ein.
Es werden also unter anderem Beiträge für deine Krankenversicherung gezahlt und auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung werden abgeführt.
Wenn Du das freiwillige Jahr tatsächlich auch min. 12 Monate machen würdest, oder vorher innerhalb von 30 Monaten schon einmal eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hattest, dann nach Ende des freiwilligen Dienstes arbeitslos wärst, stünde dir von der Agentur für Arbeit auf Antragstellung ALG - 1 für min. 6 Monate zu.
Die Höhe läge dann bei einem Single in etwa bei 60 % vom Taschengeld.
Habe ich auch nicht behauptet !
Sicher kommt man damit nicht über den Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.
Dann müsste man zusätzlich noch einen Antrag auf Bürgergeld stellen und bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen gäbe es dann entsprechend vom anrechenbaren Einkommen bis auf Höhe des Grundbedarfs eine Aufstockung.
ist aber eigentlich schon ungerecht, dass Leute die sich für das Gemeinwohl einsetzen da mit Nichtstuern gleich gestellt werden
Es geht beim ALG - 1 nun einmal um den vorher erhaltenen Lohn oder wie hier um das Taschengeld der letzten 12 Monate.
Da ist aber zu befürchten, dass man trotzdem nicht über HÔhe des Bürgergeldes hinaus käme!