Soll man wegen einem Bänderriss den Notarzt bzw. die Rettung rufen?

9 Antworten

Das zahlt auch nicht die Krankenversicherung, sondern die Unfallkasse, wenn das im Rahmen des Unterrichts passiert ist.

Im übrigen ist die Aussage des Lehrers Unsinn, es wird auch für Lehrer extra empfohlen den Rettungswagen zu rufen, damit man sich vor ggf. Folgeschäden etc. schützen kann

Das ist doch Quatsch!

Wenn Dein Kumpel krankenversichert ist, wird die Krankenkasse die nötigen Kosten auch zahlen. Das Einzige war nicht übernommen wird, ist der Krankenhausaufenthalt und auch das Fahren mit dem RTW. Aber dabei würde es sich lediglich um einen kleinen Betrag handeln.

Dein Kumpel sollte zwecks Abklärung in unfallmedizinische Behandlung!

VersBerater  06.12.2013, 17:56

@Linaalein: Wenn dies ein Schulunfall war, wie geschildert, dann kommt hier auch nicht die Krankenkasse des verunfallten Schülers dafür auf, sondern die Unfallversicherung der betreffenden Schule. Und die übernehmen die gesamten Kosten. Das ist gesetzlich so geregelt.

Hallo,

bei Nicht-Schulunfällen gibt es eine klare Trennung zwischen ärztlichem Notdienst und dem Rettungsdienst:

  • Rettungsdienst: Behandlung sofort notwendig oder gravierende Folgen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (z.B. Lähmungen, Amputationen, Erblindung ...)

  • ärztlicher Notdienst: sonstige dringende Behandlungsfälle, die nicht bis zur Sprechstubde eines Arztes warten können.

Einzelheiten sind in den Rettungsdienstgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Bei Schulunfällen soll wie bei Arbeitsunfällen eine Behandlung durch einen Durchgangsarzt erfolgen (gibt es auch an fast jedem Krankenhaus). Die Kiosten übernimmt die Unfallversicherung.

Wenn man den Notruf 112 z.B. bei einer leichten Schnittwunde wählt, kann man ggf. wegen Notrufmissbrauch bestraft werden. Das Fachpersonal unter 112 hat grds. 3 Möglichkeiten:

  • Notarzt hinschicken

  • Rettungswagen ohne Notarzt hinschicken

  • auf den ärztlichen Notdiensrt verweisen

Im Zweifelsfall 1122 wählen und die genauen Tatsachen objektiv schildern.

Gruß

RHW

derdorfbengel  03.12.2013, 21:09

Wenn man den Notruf 112 z.B. bei einer leichten Schnittwunde wählt, kann man ggf. wegen Notrufmissbrauch bestraft werden.

Das halte ich für ausgeschlossen. Das wäre auch rechtspolitisch fatal. Dann wäre ja für jeden, der einen Unfall nicht richtig einschätzen kann, es das Sicherste und Ratsamste, die Finger von der 112 zu lassen.

Das will niemand, ausser vielleicht den KK, aber nicht die Rechtsgemeinschaft.

Im Übrigen hatte ich solche Einsätze.

RHWWW  03.12.2013, 21:18
@derdorfbengel

Das hier ist geltendes Recht:

http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

Die Betonung liegt auf "absichtlich" bzw. "wissentlich"! Bei unklaren Situationen (z.B. Verkehrsunfall im Dunkeln) wird man nicht wegen Notrufmissbrauchs bestraft. Hier könnte dann dieser Paragraph wichtig werden: § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung).

namenochfrei  04.12.2013, 16:17
@RHWWW

dann muss dem patienten erstmal vorsatz nachgewiesen werden.

RHWWW  04.12.2013, 18:51
@namenochfrei

oder Wissen!

absichtlich oder wissentlich

  1. Es zahlt bei einem Schulunfall nicht die Krankenversicherung des Schülers, sondern die Unfallversicherung der Schule. Da muss man sich keine Sorgen machen.
  2. Einen Notarzt zu rufen ist vielleicht unnötig, in jedem Fall wird keiner wegen einem Bänderriss kommen. Wenn man aber nicht selbst zu einem Arzt oder in eine Klinik gefahren werden kann (z.B. weil einen die Eltern abholen können), muss man dort ja irgendwie hin kommen. Da darf man natürlich einen Notruf absetzen und schildern was passiert ist. Dann kommt ein Fahrzeug und fährt einen.
  3. Was hat der Lehrer denn unternommen?

Was ist dass denn für ein Lehrer rufe den Krankenwagen denn ihr seit in der Schule versichert und wenn es ein Bänderriss ist sollte man es schnell behandeln bevor die Schwellung kommt.

Haglaz  03.12.2013, 20:27

Du solltest dringend mal an deiner Rechtschreibung und Zeichensetzung arbeiten. http://seidseit.de/