Zusammenhang zwischen Abschaffung Buß- und Bettag und Einführung Pflegeversicherung?

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Keine der bisherigen Antworten ist korrekt, übrigens auch nicht der WP-Eintrag.

Man wollte damals die Arbeitgeber nicht zusätzlich belasten, daher kam es am Ende zu dem "Kompromiss", dass wahlweise die Länder - außer dem 3. Oktober gibt es keinen Bundesfeiertag - einen Feiertag zur Kompensation streichen sollten oder aber die Arbeitnehmer einen höheren "Eigenanteil" zu zahlen haben. 15 Bundesländer strichen daraufhin den Buß- und Bettag als Feiertag, nur Sachsen behielt den, die sächsichen Arbeitnehmer mussten daher mehr zahlen.

Das war der Preis, der für die Zustimmung der Arbeitgeber gezahlt werden mußte. Es mußte sich dabei einerseits um einen bundesweiten Feiertag handeln, andererseits um einen, der immer auf einen Werktag fällt, da war die Auswahl nicht allzu groß. Den Ausschlag gegenüber dem alternativ in Frage kommenden Pfingstmontag gab die Bedeutung, die der im Frühjahr liegende Feiertag für das Gastgewerbe hat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9F-_und_Bettag#Abschaffung

m Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um im Wege eines politischen Kompromisses[2] die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen.

Es waren eigentlich sogar zwei geplant die man zugunsten der Pflegeversicherung abschaffen wollte. Die AG zahlen die Hälfte der Sozialversicherung und diese Versicherung wurde ja neu eingeführt. Sie wollten diese Mehrkosten nicht tragen und verlangten daher Mehrarbeit durch die Abschaffung eines Feiertages.

1995 war im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland enorm hoch. Das belastet die Sozialkassen und daher wurde ein Feiertag gestrichen.