Gilt die 20h Grenze als Werkstudent auch für ein Teilzeitstudium?
Hey zusammen,
ich studiere in Teilzeitform an der FOM Hochschule und werde nun eine neue Arbeitsstelle als Werkstudentin in Teilzeit beginnen. Kennt ihr euch mit den genauen finanziellen Gegebenheiten bzw Freibeträgen und Versichungen in meinem Fall aus? Geplant sind von meinem Arbeitgeber vorerst 4x5 Stunden die Woche à Stundenlohn von 12€/h. Wären also 960€ bei 80 Monatsstunden. Außerdem erhalte ich von der kfw 580€ pro Monat (Studienkredit). Wären monatlich ca 1540€. Welche Abgaben fallen in diesem speziellen Fall an? Gilt aufgrund meines Teilzeitstudiums trotzdem die Grenze von 20 Stunden die Woche? Und spielt der Studienkredit überhaupt eine Rolle? Eigentlich nicht oder?
2 Antworten

Als Teilzeitstudentin kannst du nicht „Werkstudent“ sein, denn du giltst „hauptberuflich" nicht als Studentin.
Liegt dein Arbeitseinkommen über 450 €, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Ist der Job von vornherein auf 3 Monte bzw. 70 Arbeitstage befristet (dies ist hier wohl der Fall), handelt es sich um eine beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V.
Der Studentenkredit spielt keine Rolle.
Wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate dauert, wirst du versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag bis Jahresende.

wenn du in diesem Jahr nicht schon einmal eine kurzfristige Beschäftigung hattest, bleibt diese Beschäftigung nach § 8 SGB V beitragsfrei. Sie spielt also versicherungsmäßig keine Rolle.