Habe einer Frau vor einiger Zeit im Club in den Schritt gepackt (ca. 1 sek) und habe jetzt eine Anzeige gemäß §185 StGB am Hals. Ich war an dem Abend so suff das ich garnix rein garnix mehr weiß, hatte einen Filmriss von 3 Stunden. War heute beim Anwalt, der jetzt die Verhandlungen tätigt, meinte zu mir das gut alles von Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis bis hin zur Einstellung des Verfahrens passieren kann. Das Letztere ist laut ihm aber gut möglich, da er schon viele Verfahren eingestellt bekommen hat. meiner Meinung nach hat das Gericht so viele solcher Fälle aufm Tisch das die darauf gar kein Bock drauf haben und diese dann auch einstellen. Ich habe sie auf suff kurz in den schritt gefasst, habe welche gescheuert bekommen und bin gegangen. Habe mich sogar entschuldigt per whatsapp (mind 100 wörter, weil welche Bekannten sie kennen) hab diese auch meinen Anwalt gezeigt. Was meint ihr?
Strafmaß wenn man einer Frau in den Schritt gefasst hat?
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