Recht und Gesetz – die meistgelesenen Beiträge

Jobcenter - Hartz 4 - Guthaben aus Nebenkostenabrechnung zu spät angegeben - was tun?

Guten Morgen,

ich habe (Gründe wären Ausreden) ein Guthaben in Höhe von etwa 245€ aus meiner Nebenkostenabrechnung von 2018 aus dem Jahr 2019 zu spät bei meinem Jobcenter angegeben bzw. dieses dem mitgeteilt.

Das ist mir nun bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 - 4 Jahren passiert.

Beim ersten Mal bekam ich eine Zahlungsaufforderung, vereinbarte eine Ratenzahlung. Gab meinen Fehler zu und sah ihn ein und zählte dann statt der 2. Rate die komplette Summe.

Im Anschluss daran bekam ich einen Hinweis mit dem Vermerk einer Ordnungswiedrigkeit wegen zu spätem mitteilens und dass es wegen Geringfügigkeit bei einer Verwarnung (ohne Bußgeld) kommt.

Beim zweiten Mal (also dieses Mal) passier eigentlich das gleiche. Ich wurde in Folge des Weiterbewilligungsantrages dazu aufgefordert, meine Nebenkostenabrechnung einzureichen, leider insgesamt ca. 6 Monate nach Erhalt erst.

Ich reichte diese ein, es fiel auf, dass diese mit einem Guthaben anschloss. Ich bekam die Gelegenheit, meinen Verstoß zuzugeben (dies habe ich getan) und mich schriftlich zu äußern. Auch dies tat ich.

Machte darauf aufmerksam, dass es keine Absicht war, es mir leid tut. Und ich um eine Zahlungsaufforderung bitte.

Daher nun meine Frage:

Wird es dieses Mal zu einem Ordnungsgeld bis 5.000€ oder einer Haftstrafe gegen mich kommen?

Oder komme ich noch einmal mit einem blauen Auge davon?

Danke für alle Antworten.

PS:

Ab einer Summe in welcher Höhe spricht man bei Behörden nicht mehr von "Geringfügigkeit", wo nur eine Verwarnung ausgesprochen wird?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Recht und Gesetz, Erfahrungen und Meinungen, Community-Experte, Wirtschaft und Finanzen

Darf eine fremde Frau ihre Handtasche auf mein Auto stellen?

Hallo! Als ich heute nach Hause fahren wollte und mich im Parkhaus befand um zu meinem Fahrzeug zu gelangen, da dachte ich dass mich der Schlag trifft.

Eine mir völlig unbekannte, junge Frau, ließ sich vor meinem Auto fotografieren, hierbei hat sie ihre Handtasche auf die Motorhaube meines Autos abgestellt und ich meine dass sie sich sogar an die Motorhaube anlehnte.

Auf die Frage, was sie denn da mache meinte sie „sorry, ich wollte doch nur ein Foto machen“. Ich habe dann natürlich sofort gesagt dass sie dies zu unterlassen hat und aufgebracht wie ich war habe ich dann tatsächlich einfach die komplette Handtasche auf den Boden geschmissen.

Was hat eine fremde Frau bitteschön an meinem Fahrzeug zu suchen? Und dann noch die Handtasche abstellen und sich anlehnen... sorry aber da platzt mir der Kragen. Wenn etwas beschädigt worden wäre hätte es mit Sicherheit geheißen dass sie den Schaden nicht verursacht habe und wenn ich nicht zufällig in dem Moment vorbeigekommen wäre, dann wäre sie wahrscheinlich einfach weggegangen und ich wäre der doofe gewesen.

Außerdem habe ich keine Lust, dass mein Fahrzeug, möglicherweise noch mit Kennzeichen bei Instagram oder ähnlichem Plattformen hochgeladen wird. Meiner Meinung nach hat man an fremder Leute Eigentum mal überhaupt nichts zu suchen. Ich laufe ja auch nicht durch die Straßen und lege mich auf die Motorhaube von fremden Autos.

Ist das erlaubt was diese Frau dort gemacht hat? Ich habe mir den Personalausweis zeigen lassen und den hat sie mir tatsächlich auch gezeigt, ich wollte mir Zuhause nochmal in Ruhe anschauen ob ein Schaden verursacht wurde. Es ist nichts passiert und daher ist die Sache jetzt auch erledigt für mich.

Trotzdem frage ich mich ob sowas überhaupt erlaubt ist?

Auto, Recht, Recht und Gesetz

Wildunfall gehabt - Auto noch fahrbar?

Guten Morgen.

Leider habe ich einen Wildunfall gehabt, mit einem jungen Reh. Das Reh ist durch den Unfall leider verendet.

Natürlich habe ich direkt nach dem Unfall angehalten und die Polizei informiert und die Unfallstelle abgesichert.

Habe auch eine Bescheinigung für die Versicherung (leider ist es nur eine Haftpflicht) mitgegeben bekommen.

Ja, der Unfall selbst (also der Zusammenprall) passierte in einer 80er Zone mit etwa 50 Km/H. 50 Km/H. statt 80 Km/H, weil ich noch gebremst habe.

Leider hat alles Bremsen nicht geholfen, leider habe ich das Reh erwischt. Nämlich mit dem Kennzeichen (vorne) und der vorderen linken Seite.

Nun habe ich die Polizei gefragt, ob ich weiterhin mit dem Auto fahren darf, diese meinte ja, wenn es sich fahren lässt.

Augenscheinlich, auf den ersten Blick, laufen keinerlei Flüssigkeiten aus und es keine Warnlampen an oder Airbags aufgegangen. Der Motor startete beim ersten Versuch.

Es handelt sich bei dem Unfallwagen um einen VW Golf 4, falls dies wichtig ist. Weiterhin ist auf dem Foto die betroffene Stelle am Auto nach dem Unfall zu sehen. Äußerlich - scheint - es keine großen Schäden zu geben.

Es ist mein erster Wildunfall gewesen, wie verhält man sich danach eigentlich, außer vorsichtiger? Also auf was sollte man achten? In die Werkstatt? Ist es wirklich gefahrenlos möglich, weiterhin zu fahren?

Danke für alle Antworten.

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Recht und Gesetz, Konsequenzen, Wildunfall, Erfahrungen und Meinungen, Auto und Motorrad, Community-Experte

Um Beteiligung an Geschenk gebeten von jemanden der selbst indirekt „beschenkt“ wird?

Hallo, ich bin gebeten worden, bzw. gefragt worden, ob ich mich denn nicht an einem Geburtstagsgeschenk beteiligen möchte. Die Person die mich gefragt hat, hat zwar nicht Geburtstag und wird sogesehen auch nicht beschenkt aber sie profitiert davon weil es sich um eine Reise handelt und die beschenkte Person diese mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Reise mitnehmen wird.

Ich habe natürlich gesagt dass ich mich beteilige. Ich habe dann gefragt wieviel denn so ungefähr und dann wurde mir gesagt „vielleicht so 300 Euro.“

Ich finde das extrem viel habe aber ja gesagt und 300 Euro dazu gegeben.

Im Nachhinein mache ich mir immer mehr Gedanken und vor allem frage ich mich ob es nicht auch ein günstigeres Geschenk getan hätte. Ich vertrete die Auffassung dass es vor allem auf die Geste ankommt und dass man sich Gedanken macht aber nicht unbedingt auf den Preis. Mir ist jetzt auch klar geworden dass die Person die mich gefragt hat ja eigentlich selbst davon profitiert und sogesehen ja indirekt auch beschenkt wird.

Ich möchte keinen Streit und deshalb frage ich mich wie ich mich am besten verhalten soll? Ich kann ja schlecht im Nachhinein sagen dass ich es mir anders überlegt habe. Hinzu kommt auch noch dass ich (bevor ich gefragt wurde) sogar schon selbst ein eigenes Geschenk besorgt hatte, was immerhin auch schon bei 70 Euro liegt.

Was würdet ihr mir raten?

Allgemeinwissen, Freundschaft, Geschenk, Liebe und Beziehung, Recht und Gesetz, Wirtschaft und Finanzen

Busfahrer wirft Mutter mit Kinderwagen aus dem Bus um den Platz für einen zusteigenden Rollstuhlfahrer frei zu machen. Welche Tatbestände?

Hallo, meine Frau fuhr gestern, gemeinsam mit unserer 14 Monate alten Tochter aus dem Umland in unsere Landeshsuptstadt. (Ca. 30 Min Fahrzeit) Oder besser gesagt: sie wollte dort hin fahren....

An einer Haltestelle halben Weges wollte ein Herr im Rollstuhl zusteigen.

Der Busfahrer ging zur hinteren Türe um die Rampe zu adjustieren, erkannte dass aber für Kinderwagen UND Rollstuhl zu wenig Platz ist und sagte:

So, Kinderwagen jetzt aussteigen!

Meine Frau ganz perplex tat wie ihr geheißen und verließ mitsamt dem Kinderwagen den Bus.

Nun stand sie in einem ihr fremden Ort in dem sie nichts zu tun hat und musste eine Stunde bei Kälte auf den nächsten Bus warten.

Da sie das Ticket vorher beim Fahrer kaufte, wusste der auch ganz genau dass sie bis zur Endstation wollte.

Da Busfahrer für die Sicherheit ihrer Passagiere verantwortlich sind, ist dies meiner Meinung nach kriminell.

Noch am Rande: Meine Frau ist optisch deutlich als Ausländern zu erkennen. Niemals hätte er sich das bei einer deutschen Mutter getraut.

Und nochetwas. Eine nette Passagierin rief und fuchtelte Richtung Busfahrer, dass die Passagierin mit Kind noch draußen wäre und wollte das dieser anhält. Vergebens :(

Wie sollen wir uns nun verhalten?

An welche Stellen kann man sich wenden? Direkt an die Verkehrsbetriebe will ich nicht herantreten. Da gibt es ein kurzes DUDU zum Busfahrer und abgehackt.

Bus, Jura, ÖPNV, Recht und Gesetz, Strafrecht, Ticket

Ist es in Ordnung als 35 Jähriger Mann auf eine Beziehung zu einem 14/15 Jährigen Mädchen einzugehen, wenn diese in ihn verknallt ist und dies so möchte?

Bin ein 35 Jähriger Mann, jedoch ledig, kinderlos, und auch Jungfrau und traf vor einiger Zeit immer wieder mal auf eine 14 bis 15 Jährige Jugendliche, mit der ich mich unterhielt und draußen zusammen Dinge unternahm, so Treffen mit anderen Freunden, Radfahren usw.

Ich bemerkte, wie sie mich zu erst immer wieder mit strahlenden Augen ansah. Dann machte sie mir immer wieder Komplimente, dass ich ein hübscher Mann sei und sie mich morgen würde. Zuletzt schmiegte sie dann sogar ab und an ihre Arme um mich und berührte mich mit ihren Händen so am Bein. Ich zog dann jedoch immer wieder weg. Sie versuchte mich auch immer wieder zu küssen. Da ich auch Zuneigung zu ihr spürte, nahm ich irgendwann an und wir küssten uns halt. Sie war offensichtlich in mich verliebt und möchte natürlich mehr, zeigt mir dies auch ungeniert auch immer wieder so.

Ich weiß zwar, dass die Schutzalterregelung so etwas in diesem Jugendalter prinzipiell zulässt, doch ist das ja immer so eine Sache mit der Gesellschaft und Ächtung und so. Ich bin da selbstbewusst genug und weiß, dass ich da zumindest rechtlich nichts falsch mache und würde diese Beziehung auch auf sexueller Ebene gern führen. Nicht zuletzt, da ich von älteren Damen, auch in meinen Alter meist aufgrund meiner Lebensführung, die nicht so die Norm für mein Alter ist, immer abgelehnt werde. Deshalb finde ich, auch wenn das Mädchen noch minderjährig ist, das so, wie es zustande kam in Ordnung sein sollte, zumal ich ja selbst noch keinerlei sexuelle Erfahrung habe, Selbstbefriedigung mal ausgenommen, wir auch größtenteils auf einer Ebene sein sollten.

Kinder, Freundschaft, Teenager, Jugendliche, Sexualität, Pubertät, Psychologie, Erwachsene, Liebe und Beziehung, Minderjährige, Moral, Recht und Gesetz, Verantwortung, Politik und Gesellschaft