Schlägerei im Klassenzimmer ohne Konsequenzen, hat die Lehrerin alles richtig gemacht?

11 Antworten

Ich glaube, auch in den 80ern hätte es bei einem blauen Auge schon Ärger gegeben.

Selbst wenn dann Streit und Unterricht 'vorbei' sind, kann und sollte da etwas hinterher kommen.

Trenki70  12.08.2021, 11:00

Ja, zurecht. Ich versuche mich mal in die Rolle von Eltern zu versetzen, wenn mein Kind nachhause kommt und ein blaues Auge hat: Auge ist in jedem Fall gefährlich und das Mindeste ist, dass ich mit dem Kind zum Arzt muss. Aufgeregt und traumatisiert ist es vielleicht auch, vielleicht traut es sich auch nicht, die Geschichte zu erzählen, weil sie ihm peinlich ist. Das sorgt also nachgelagert für Stress. Es ist grauenvoll, wenn ein junger Mensch infolge einer Schlägerei das Augenlicht verliert. Für die Ärzte ist es oft ein großer Kampf, dieses sensible Organ zu retten. Und auch, wenn es nicht so schlimm ausgeht, es muss hier eine klare Grenze gezogen werden, da gefährlich.

Bei einem blauen Fleck irgendwo anders, an Armen oder Beinen, sehe ich das etwas entspannter. Kleine Hämatome verheilen oft nach ein paar Tagen.

2
Spikeman197  12.08.2021, 13:24
@Trenki70

Naja, es wird häufig so getan, als wären früher ausgeschlagene Zähne 'normal' gewesen, während heute bei jedem Killefitz die Polizei gerufen wird.

Zu meiner Zeit gab es schon ein paar Leute, die immer wieder 'Rageleien' hatten, angezettelt haben, oder in sie verwickelt wurden. Vermutlich gabs auch mal blaue Flecken, zB auf dem Oberarm.

Aber bei blauen Augen, ausgeschlagenen Zähnen, oder kaputten Klamotten gab es schon Konsequenzen. Und natl. ist das auch richtig so.

3
Trenki70  13.08.2021, 08:57
@Spikeman197

Unbestritten, da gebe ich Dir völlig recht. Da war und ist eine Grenze überschritten.

0

Nein. Das war immerhin Körperverletzung und hätte geahndet werden müssen, sowohl disziplinarische als auch strafrechtlich.

Thirteeen  12.08.2021, 12:30

"strafrechtlich"...

Warum muss heutzutage alles sofort mit Anwälten oder Polizei geregelt werden? Das sind Kinder!

Ich finde diese Entwicklung ganz schlimm, und es wird immer schlimmer. Erwachsene sollten sich nicht in alles einmischen, wenn Kinder das unter sich ausmachen können.

Damit meine ich nicht die Schulstunde, bei der die Lehrerin versagt hat und anscheinend überfordert war, sondern von dem Ereignis nach der Schule. Solche Dinge haben meist Konsequenzen, auch in Kinderaugen bzw. in deren Schulhof-Hierarchien. Da jetzt noch "erwachsene" Konsequenzen erzwingen zu wollen ist unnötig und völlig überzogen.

Ein blaues Auge ist vielleicht vom Gesetzgeber her eine Körperverletzung, aber menschlich gesehen durchaus zu verschmerzen und bestimmt eine bessere Lektion als eine eventuelle Strafe von einem Gericht.

Ich will hier keinesfalls ausdrücken, dass Gewalt eine Lösung sei. Aber im Nachhinein auch noch mit größtmöglicher Härte "nachzutreten" halte ich für absolut falsch.

Natürlich wäre es besser gewesen, die Lehrerin hätte statt herumzuschreien sich die beiden Rabauken vorgenommen und ihnen klar gemacht, dass eine solche Art und Weise nichts im Unterricht zu suchen hat. Wobei ich den Papierwerfer deutlich härter angegangen wäre.

2
holgerholger  12.08.2021, 13:42
@Thirteeen

Der Papierwerfer hat provoziert, soweit bin ich bei dir.

Aber zuschlagen und blaues Auge ist doch wohl mehrere Stufen härter. Mit dududu ist es nicht getan.

Wenn nicht nachvollziehbare Konsequenzen auf dem Füße folgen, wird sich nichts ändern.

1
Thirteeen  12.08.2021, 14:02
@holgerholger

Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Papierwerfer das blaue Auge erst nach der Schlägerei NACH der Schule. Deshalb sehe ich da keinerlei Anlass, auch noch mit Strafanzeigen o.Ä. zu kommen.

Und das Verhalten wird sich auf jeden Fall ändern, zumindest das von den Schülern. Papierwerfer hat eins aufs Auge bekommen und wird unter Garantie so einen Blödsinn nicht mehr machen. Und der "Schläger" hat sich nur gewehrt und ist somit auch keine potentielle Gefahr für andere. Die Angelegenheit wurde bereinigt.

Was das Verhalten im Klassenraum betrifft, liegt es an den Lehrern, das zu kontrollieren. Aber wenn diese auch mit Strafanzeigen arbeiten sollten, haben sie pädagogisch genauso versagt, wie die bewusste Lehrerin vor ihnen.

2
holgerholger  12.08.2021, 14:29
@Thirteeen

Das blaue Augen entstand schon im Unterricht.

Eine gezielte Körperverletzung als Reaktion auf banales Papierkugelwerfen ist nicht vom Notwehrrecht gedeckt.

1

Nein, hat sie nicht. Es suggeriert den Schülern, ihr könnt euch das bei mir im Unterricht rausnehmen und es bleibt ohne Konsequenzen.

Aus Schülersicht fänd ich es sympathisch, wenn es nicht jede Woche im Unterricht passiert, ist es ein einmaliger Vorfall bei dem mal die Sicherungen durchgebrannt sind und man bis auf die Blessuren keinen Ärger mit der Schule hat. Manchmal brauchen Jungs so eine Eskalation, danach ist dann auch Ruhe.

Trenki70  12.08.2021, 10:46

Ja, wenn diese Art von Konfliktlösung die Regel wird: gute Nacht! Da muss eine Lehrerin Grenzen setzen.

Gut, dass Du die Schülersicht einnimmst: Auch andere Schüler stört es, wenn sie so etwas erleben - andere wiederum nicht. Aber es muss sichergestellt sein, dass Schülerinnen und Schüler nicht gegen ihren Willen mit dem asozialen Verhalten anderer konfrontiert, bedroht oder belästigt werden. Und ja, da sind dann auch Lehrer gefordert.

2

Normalerweise gehören solche Dinge ins Klassenbuch aufgeschrieben und vermerkt. Für ernsthafte Konsequenzen das jemand von der Schule gesperrt wird etc. ist das da in der Regel zu wenig. Hängt aber auch von den Schülern ab, also wie sie sich sonst verhalten.

Eine kleine Konferenz, Besprechung oder Aufsatz schreiben wäre evtl. sinvoll gewesen.

Trenki70  12.08.2021, 10:49

Finde einen guten Hinweis, das bisherige Verhalten der Schüler zu würden. Ansonsten bin ich der Meinung, dass es sehr darauf ankommt, wie Klassenbuch, Konferenzen etc. durchgeführt werden. Wenn alle nur sagen schlimmschlimmschlimm und nix passiert, ist die abschreckende Wirkung gleich null und mache Rowdys freuen sich insgeheim über die Aufmerksamkeit.

1

Es hätte auf jeden Fall eine Strafe gehört. Für beide.

Und eigentlich finde ich persönlich, dass die Lehrerin auch dazwischen gehen sollte.