Lehrerin anzeigen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, Alina240507 !

Mach dir einen Termin bei deinem Schulleiter.

Deine Lehrerin bekommt auf jeden Fall eine Ermahnung. Das geht ja gar nicht.

Gleichermaßen sagst du dem Schulleiter, dass du dir vorbei hältst, deine Lehrerin anzuzeigen.

Sowas ist Körperverletzung.

Mit lieben Grüßen,Renate.

bergquelle72  16.09.2021, 01:28

Natürlich bekommt die Lehrerin KEINE Abmahnung und Körperverletzung ist das schon gar nicht. Man könnte über Nötigung nachdenken.

Und über diese berühmte Anzeige nach der alle immer schreien wird die Polizei nur lachen. Sie nehmen es auf, wenn man drauf besteht und heften es dann ab.

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Renate2804  16.09.2021, 01:30
@bergquelle72

Natürlich meinte ich " Ermahnung, werde das gleich korrigieren. Was die Anzeige anbelangt, so ist das möglich, ob diese fruchtet, steht auf einem anderen Blatt.

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Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:33
@bergquelle72

Dagegen steht die im ersten Artikel des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde. Diese garantiert jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung. Dazu zählt auch die Möglichkeit zur Befriedigung dringender menschlicher Bedürfnisse wie der Gang zur Toilette. Wird ein Schüler zum Aufhalten eines dringenden menschlichen Bedürfnisses gezwungen, so könnte dies zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen § 171 des Strafgesetzbuches ausgelegt werden.

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bergquelle72  16.09.2021, 01:47
@Alina240507

Liebe Alina, verstehe mich richtig:

Ich bin völlig auf deiner Seite. Das Verhalten der Lehrerin ist nicht akzeptabel und es war richtig einfach aufzustehen und zu gehen. Und ich würde mich an deiner Stelle auch nicht vom Unterricht ausschließen lassen. Ich würde mit dem Direktor oder Vertrauenslehrer sprechen und wenn deine Eltern hinter dir stehen sollen sie dies übernehmen.

Aber der ganze Quark der hier über "schwere" Nötigung oder Körperverletzung geschrieben wird ist einfach Unsinn. Du kannst immer eine Anzeige machen, aber die Polizei wird sich dafür nicht interessieren und auf die Schulordnung und deine Möglichkeiten dies mit der Schulleitung zu klären verweisen. Wenn du auf einer Anzeige bestehst, dann nehmen sie das auf und heften es ab. Ein Staatsanwalt wird kein Verfahren einleiten.

Ich hoffe das wird jetzt klarer durch diese Ausführung.

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apophis  16.09.2021, 01:59
@bergquelle72
Und über diese berühmte Anzeige nach der alle immer schreien wird die Polizei nur lachen. Sie nehmen es auf, wenn man drauf besteht und heften es dann ab.

Da dürfen die Polizisten ruhig so viel Lachen wie sie wollen,
bearbeiten müssen sie es trotzdem.
Eine Anzeige kann nicht einfach so "abgeheftet" werden.

und Körperverletzung ist das schon gar nicht.

Da liegst Du mächtig falsch.
Ja, es wurde sich schonmal ernsthaft mit diesem Thema befasst.
Neben der Körperverletzung macht sich die Lehrerin auch wegen
Misshandlung Schutzbefohlener,
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht,
Nötigung
und tatsächlich Beleidigung strafbar.

Besonders "Beleidigung" klingt vielleicht absurd,
eine entsprechende Erklärung - verfasst von einer Rechtsanwälting -
findest Du aber hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html

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apophis  16.09.2021, 01:51
Sowas ist Körperverletzung.

Offiziell fällt das tatsächlich unter Folter. ;)

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Geh einfach wenn du musst. Das ist ein menschliches Grundbedürfnis und niemand wird dich von der Schule schmeißen, nur weil du aufs Klo musstest 😂 Das ist aber auch kein Freifahrtschein dafür, alle 5 Minuten aufs Klo zu rennen. Ein mal pro Schulstunde sollte an Klogängen im Normalfall wirklich reichen..

Jedenfalls - Anzeige wird nicht so viel bringen.. das dauert ja Jahre, bis da mal Gerichtlich irgendwas passiert und besonders beliebt würdest du dich bei der Lehrerschaft auch nicht gerade machen. Unpraktisch, denn von denen willst du ja gute Noten haben - das fließt definitiv mit ein, egal, was sie sagen, wie neutral sie dich doch bewerten😂

Also nein, keine Anzeige. Aber mit dem Rektor oder Vertrauenslehrer kannst du darüber wirklich mal reden. Wenn die mit dieser Lehrerin dann mal reden, fällt ihr vielleicht auch auf, dass Sie sich da komplett lächerlich verhalten hat und dann lässt sie das in Zukunft hoffentlich auch bleiben.

So ein Stress, nur weil man aufs Klo musste.. also das ist wirklich kein erwachsenes Verhalten 🤦

apophis  16.09.2021, 02:06
Jedenfalls - Anzeige wird nicht so viel bringen.. das dauert ja Jahre, bis da mal Gerichtlich irgendwas passiert

Wie kommst Du darauf?

Gerade soetwas ist kein besonders komplizierter Fall.
Da gibt es auch schon einige Urteile aus andere Verfahren zu.
Ein Urteil wird es dafür recht zügig geben.

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DJFlashD  16.09.2021, 02:12
@apophis

Eigene Erfahrung. Alleine einen Anwalt zu erreichen, brachte bei mir schon eine Wartezeit von mehr als einer Woche mit sich..

Und der hat dann auch nur gegooglet, was das Urteil in einem vergleichbaren Fall war.

Es muss schon um was gehen, wenn man sich auf diesen Müll einlassen will.. sonst kostet es mehr Nerven, als es überhaupt an Gewinn bringen könnte.

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apophis  16.09.2021, 02:18
@DJFlashD
Eigene Erfahrung. Alleine einen Anwalt zu erreichen, brachte bei mir schon eine Wartezeit von mehr als einer Woche mit sich..

Das liegt dann wohl eher am Anwalt.
Wir können unseren Anwalt stets sofort erreichen, nur so als Gegenbeispiel.

Und der hat dann auch nur gegooglet, was das Urteil in einem vergleichbaren Fall war.

Auch das liegt an der Qualifikation des Anwalts.
Dass nicht jeder Anwalt über jedes Gebiet bescheid weiß, ist logisch.

Davon ab sind ein paar Wochen etwas völlig anderes als Jahre.

Es muss schon um was gehen, wenn man sich auf diesen Müll einlassen will.. sonst kostet es mehr Nerven, als es überhaupt an Gewinn bringen könnte.

Ganz und garnicht.
Einem selbst kostet das einmal nerven, wenn man dem Anwalt die Sache erklärt.
Gerade bei solch simplen Fällen macht der Anwalt da in der Regel den Rest.

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Anzeigen kann man so gut wie alles und jeden, ob derart Anzeige sinnvoll ist und den gewünschten Erfolg mitsich bringt, daß steht auf einem anderen Papier. Mein Rat, vergiss die Sache. Ende.

Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:19

Nein es ist ständig das selbe. Sie lässt einen nie auf Toilette. Wirklich NIE.

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DerFettwanst  16.09.2021, 01:20
@Alina240507

Besprich das mit ihr oder deinem Vertrauenslehrer ggf. mit dem Rektor. Denn, die Staatsanwaltschaft sowie Polizei hat wichtigeres zu tun, als sich um Blasenschwache Teengirlys zu kümmern.

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Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:22
@DerFettwanst

Blasenschwach? Alles klar. Wer sagt das ich auf Toilette musste um meine Blase zu leeren.

Wir waren vor 3 Jahren schonmal beim Direktor der meinte nur es wird nicht mehr vorkommen. Hat aber nichts gebracht.

Ich überlege tatsächlich am Freitag zur Polizei zu gehen. Ist mein gutes Recht

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DerFettwanst  16.09.2021, 01:24
@Alina240507

Dann tu es und mach dich lächerlich Mädel. ;) (Kauf dir Windeln wenn du dein Dösle nicht 45 Minuten zukneifen kannst!)

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Sterntaler927  16.09.2021, 01:29
@DerFettwanst

Soso, Du bist also der Meinung, die Schule seinem Ort, an welchem mit den Schülern nach Belieben umgegangen werden kann. Du irrst! Was die Frau tut, ist nicht nur Nötigung, sondern ein Angriff auf die Würde der FS. Geht gar nicht.

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bergquelle72  16.09.2021, 01:37
@Alina240507

Klar ist das dein gutes Recht, aber die werden sich in die Hosen machen vor lachen.

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Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:52
@DerFettwanst

Toll, ist nur leider Nieren schädlich.

Außerdem musste ich nicht nur auf Toilette.

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LarryJamesLow  16.09.2021, 01:20

Das ist wohl war 😂 Mensch dich sehe ich aber oft

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Wofür? Glaube kaum, dass du mit Nötigung durchkommst.

Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:19

Es ist aber Körperverletzung.

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Alina240507 
Fragesteller
 16.09.2021, 01:39
@bergquelle72

Dagegen steht die im ersten Artikel des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde. Diese garantiert jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung. Dazu zählt auch die Möglichkeit zur Befriedigung dringender menschlicher Bedürfnisse wie der Gang zur Toilette. Wird ein Schüler zum Aufhalten eines dringenden menschlichen Bedürfnisses gezwungen, so könnte dies zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen § 171 des Strafgesetzbuches ausgelegt werden.

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bergquelle72  16.09.2021, 02:00
@Alina240507

ist schon klarund fast richtig, aber eine Körperverletzung leigt trotzdem nicht vor.

Dein Text sagt auch "es KÖNNTE zum Vorwurf führen ... oder ausgelegt werden" Da sind schon ein paar Konjunktive dazwischen, die verhindern, dass eine möglicherweise bestehende Gefahr eine vollgepinkleten Hose oder eines Regelblutungsfleckes zur Körperverletzung wird.

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SL1213  16.09.2021, 20:45
@Alina240507

Wenn du selber Juraprofessorin bist und die Antwort schon weisst, warum fragst du hier noch ;) Dann zeig die Lehrerin doch an und wenn die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung dann einstellt, klagst du dagegen. Am besten bis nach Karlsruhe weil der Staat seinen aus Art. 1 Abs. 1 GG resultierenden Schutzpflichten nicht nachgekommen ist.

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Du kannst immer und jederzeit jemanden wegen irgendwas anzeigen.

Aber glaube nicht, dass die Polizei so eine banale Sache verfolgt. Die verweist dich auf die Schulordnung. Und die Staatsanwaltschaft erst recht nicht.

apophis  16.09.2021, 02:11

Du hälst es für banal und naja so klingt es ersteinmal auch,
tatsächlich ist es aber ein Verstoß gegen diverse Gesetze.
Darunter auch einige, die ein Lehrer tunlichst einzuhalten hat.

Körperverletzung im Amt,
Nötigung,
Misshandlung Schutzbefohlener,
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht,
sogar Beleidigung.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html

Kannst es Dir ja mal durchlesen, wenn es Dich interessiert.
Selst die Beleidigung, die anfangs vielleicht absurd klingt, ist ein ernster Punkt.

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