Das wird dann niemanden interessieren.

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Wenn du bei einem guten Anwalt warst, hätte der dir evtl. gezeigt, wie man einen Sachverhalt ordentlich umschreibt und dann eine passende Frage formuliert.

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Was strafrechtlich passieren wird? Eine Verfahrenseinstellung.

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Das Gericht erster Instanz hat auf Notwehr entschieden.

Du darfst nicht vergessen, dass im US-Rechtssystem andere Massstäbe hinsichtlich Notwehr (insb. „Stand your ground“-Problematik) und Waffentragen gelten.

Vor einem (west-)europäischen Gericht wäre wohl zumindest (!) eine Notwehrprovokation einbezogen worden, denn ich kann mir nicht vorstellen dass das mit einer Langwaffe in einer Menschenmenge aufkreuzen grossartig geschützt würde.

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Die Regierung der Schweiz besteht aus zwei sozialdemokraten, zwei freisinnigen, zwei rechtskonservativen und einer Mitte-Bundesrätin (insgesamt 4 Männer und 3 Frauen).
Davon vertritt niemand marxistische Positionen.

Die SVP ist als rechtspopulistische Partei generell strikt gegen alles was nicht ihrem Weltbild/ihren Vorstellungen entspricht, also auch gegen den Marxismus.

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Auch die Medien verwenden nun Mal „Trendbegriffe“. Ob du es nun Klimakatastrophe, Erderwärmung oder CO2-Anstieg nennen willst, spielt keine Rolle.

Die Folgen werden gravierend sein, wenn sich nichts ändert. Der menschengemachte Klimawandel und seine Auswirkungen ist übrigens nun auch durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt.

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Keiner kann hier seriös eine Strafzumessung vornehmen oder abschätzen. Die grosse Frage wird sein, ob eine Handlungseinheit besteht, das ganze also als ein Diebstahl angesehen wird oder aber ob hier (ggf. versuchter) Diebstahl in 90 Fällen vorliegt.

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Wofür? Glaube kaum, dass du mit Nötigung durchkommst.

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Ein Vorvertrag und eine Absichtserklärung sind zwei komplett verschiedene Dinge.

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Die meisten wenn nicht fast alle (guten) Strafverteidiger raten dazu, sich nicht zum Sachverhalt zu äussern, bzw. neben seinen Personalien überhaupt keine Aussage zu machen (schon gar nicht bei der Polizei).

Wenn dann nur in Anwesenheit des Verteidigers und mit dessen Absprache.

Die einvernehmenden Beamten sind natürlich Profis und entlocken einem dann häufig Infos…

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Lehre abbrechen wie weiter?

Moin zsm.

Ich bin nun seit etwa einem Monat in meiner Lehre. Leider passt der Beruf so gar nicht zu mir und ich habe auch in einer Woche ein Gespräch mit meiner Ausbildnerin (sie weiss schon darüber Bescheid wie ich empfinde).

Für mehr Infos könnt ihr auch meine letzen Fragen anschauen (mag nicht nochmal 1zu1 dasselbe schreiben, weshalb es mir nicht liegt usw.) Deshalb bitte die vorherigen Fragen lesen falls ihr es für nötig empfindet um auf diese Frage eine Antwort zu geben.

Nun aber zur Frage : Wie weiter?

Ich würde einfach gerne eure Meinungen bekommen, wie ihr über meine Gedanken wie es weitergehen soll denkt.

Mein "Plan" :

- Lehre innert den 3 Monaten Probezeit abbrechen

- Motorradmechaniker/Mediamatiker näher kennenlernen d.H Schnuppern (glaube in DE heisst das Praktikum) machen - Sind die beiden Lehren die mich immoment am meisten interessieren

- Falls beide obigen Lehren nichts sind ein Termin im Berufsinformationszentrum machen und mir Hilfe bei der Lehrstellensuche holen

- Bis 2022 Praktikas machen (um neue Lehre zu finden) + Nebenjobs damit ich etwas mache und auch Geld verdiene.

Ich werde wahrscheinlich erst 2022 eine Lehrstelle bekommen und keine noch dieses Jahr anfangen können deshalb die Nebenjobs.

Ich will mir aber auch genügend Zeit lassen damit ich sicher gehen kann das es dieses mal passt. Bei der jetzigen Lehrstelle ging das leider im Nachhinein gemerkt zu schnell.

Das wäre so mein Plan wie ich vorgehen würde. Wie es mit der Schulpflicht aussieht müsste ich mich noch informieren da ich in der Schweiz lebe und die meisten nur die Rechtsgrundlage aus DE kennen.

Lg und Danke im Voraus für eure Hilfe!

Joel H.

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Das ist sicherlich ein gangbarer Weg.

Wie meinst du das mit der Schulpflicht? Wenn du nach der 9. Klasse deine Lehre angefangen hast, hast du deine obligatorische Schulzeit erfüllt. (Wenn du wieder eine neue Lehre anfängst musst du natürlich zur Berufsschule.)

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Einfach mal auf den Websiten verschiedener juristischer Fakultäten nachschauen, in der Regel finden sich dort alte Prüfungen mit Lösungen.

Als Vorbereitung aufs Studium bzw. zur Erlernung des juristischen Handwerkes kann ich das Buch „Kleine Schule des juristischen Denkens“ (3. Auflage 2019) von Prof. Puppe empfehlen.

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Ich diskutiere generell nicht mit Menschen die völlig immun gegeg Fakten sind und sich ihre Welt so zusammenbauen das es gerade für sie passt.

Bsp. für Themen solcher Leute:

  • Der Klimawandel ist nicht menschengemacht.
  • Corona gibt es nicht.
  • Homosexualität ist eine heilbare Krankheit.
  • usw.

Bei den Menschen ist nämlich in der Regel eh alles verloren und eine Diskussion lohnt sich nicht.

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Im Gegenteil gibt es eher die Tendenz, dass die Politik die heiklen Themen einfach ruhen lässt - Karlsruhe wirds ja schon richten. Und dann kann man im Nachhinein immer kritisieren, weil man das Thema ja vorher nicht angefasst hat.

Wenn man sich die gut 70 Jahre seit Schaffung des BVerfG ansieht kann man getrost sagen, dass die deutliche Mehrheit der Entscheide sehr ausgewogen, gut durchdacht und vor allem lang anhaltend waren. Nicht umsonst geniesst das BVerfG europaweit und auch weltweit einen makellosen Ruf.

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Auf der „polizeilichen“ Seite steht wohl kaim sein Name?

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