Was tun, wenn einem die Klamotten geklaut werden?
Ich stelle mir diese Frage öfter, da ich regelmäßig freizügig im Wald laufen bin. Meistens ziehe ich mich in dem Wald um, dann ziehe ich meist meine Laufsandalen und meine kurze Hose an, obenrum bin ich immer freizügig, dann verstecke ich meine Sachen (Rucksack, Hose, Jacke etc.) hinterm Gebüsch und lege da noch eine Feldtarndecke drüber. Was ist aber wenn ich mal zurück komme und meine Sachen Weg sind, ich bin im Sommer ab und zu auch komplett nackig. Wie soll ich dann nachhause, wobei man auch sagen muss, dass ich nachts laufen gehe. Ich mache das schon Jahre aber das ist mir Gott sei Dank nie passiert. Ich habe immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich Kilometer zurückgelegt habe und weiß, dass ich auf meine Sachen angewiesen bin. Habt ihr Tipps und Ratschläge?
13 Antworten
Ganz einfach: Du legst an einem zweiten, anderen Ort ein zweites Sachenversteck an.
Das beide Vestecke zeitgleich entdeckt werden, ist eher unwahrscheinlich.
Es gibt wohl abschließbare Taschen/beutel. Die sind wohl sogar Schnittfest. Hab ich irgendwo mal gesehen.
Du machst das doch exakt wegen diesem "thrill". Also einfach weitermachen wie bisher und wenn es dann mal passiert dann ist es so. Ansonsten eine leggings anziehen, ein leichtes Top und das passt dann auch in eine Brusttasche die Du tragen kannst.
Kleines Daypack mitnehmen, alle Sachen rein und bei Dir behalten.
Bei Decathlon gibt’s 10l Packs schon ab 2€
Wenn Du auf dem Rückweg nackig erwischt wirst, kann es Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses geben , das solltest Du vermeiden.
Dann lies doch mal bitte den § 183a StGB genau durch. Was Du meinst ist bestenfalls Belästigung der Allgemeinheit gem. § 118 OWiG. Reine Nacktheit ist nicht strafbar. Und wenn sich nur 1 Person beschwert, ist das noch lange nicht "die Allgemeinheit".
Wenn du dir da ein gutes Versteck suchst sollte in einem abgelegenen Waldstück nichts wegkommen. Und wenn doch, dann musst du wohl nackt nach Hause gehen. Da hilft dann nur Augen zu und durch.
Du könntest dir ja überlegen, immer eine Ersatzhose o.ä. an einer anderen Stelle zusätzlich zu verstecken oder auch einfach einen Zettel dazulegen, dass das kein Müll ist und du die Sachen später wieder abholst.
Das stimmt nicht, das ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dazu wären gem. § 183a StGB sexuelle Handlungen erforderlich.