Welche Strafe nach StGB kostet das Zukleben des Namens auf einem fremden Briefkasten (aus Hass, damit derjenige den Brief seines Anwalts nicht bekommt)?

3 Antworten

Nach StGB wahrscheinlich gar nichts. Aber zivilrechtlich können natürlich beträchtliche Schadenersatzforderungen kommen.

befreiungskampf 
Fragesteller
 26.05.2022, 09:51

Aber wenn derjenige dadurch ins Ausland abgeschoben wird, dann wahrscheinlich nicht oder? Er kann ja nichts aus dem Ausland fordern?

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tinalisatina  26.05.2022, 10:05
@befreiungskampf

Erstens wird derjenige nicht dadurch abgeschoben. Er kann sich jederzeit in den vorherigen Stand versetzen lassen. Sprich, alles auf Anfang. Zweitens kann man natürlich auch aus dem Ausland Schadenersatz fordern. Drittens hat er im Inland einen Anwalt, der sich über sowas sehr freuen wird. Leicht verdientes Geld für ihn.

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Mindestens lebenslänglich, wenn nicht gleich die Todesstrafe!

Es bringt gar nichts, den Namen zuzukleben. Der Brief geht an den Rechtsanwalt als unzustellbar zurück. Damit weiß jeder, dass er den Brief nicht erhalten hat. Alles kann auch telefonisch besprochen werden oder per Email verschickt werden.

Was also versprichst du dir von so einem kindischen und unreifen Unfug? Dein Hass ist krankhaft!

Dan musst du aber auch das Ortsschild und das Straßenschild abkleben.