Halteverbot – die meistgelesenen Beiträge

Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?

Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃

Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?

Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.

Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?

Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.

Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.

Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄

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Blockierter Parkstreifen durch Baustellenarbeiter?

Guten Tag,

bei mir in der Straße wird seit letzten Jahr gebaut. Zwischendurch gab es dort bis Anfang diesen Jahres ein Halteverbot.

Danach arbeiteten immer wieder verschiedene Firmen an der Baustelle und genau dort, wo sich vorher ein Halteverbot befand, wurde die Stelle öfters mit alten Paletten und/oder Leitkegeln blockiert. Dies häufte sich in letzter Zeit und ich beschwerte mich bei der Stadt, mit dem Ergebnis, das dort nun wieder ein offizielles Halteverbot steht. So weit so gut.

Nun ist es aber so, dass die aktuelle Firma den kompletten Bereich vor der Baustelle blockiert, also über das Halteverbot hinaus. Somit wird min. 1/4 der Parkmöglichkeiten in der Straße unbrauchbar, auch nach Feierabend und am Wochenende. Es werden Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger) so platziert, dass zwischen diesen kein Platz ist, um ein Auto zu parken und sowohl davor als auch dahinter werden Leitkegel oder Absperrbaken platziert. Eine Beschwerde bei der Stadt/dem Ordnungsamt hilft nicht, sie machen es trotzdem weiterhin.

Mit dem Firmeninhaber habe ich bereits gesprochen, der ist absolut uneinsichtig und meint, er dürfte hier alles blockieren auch ohne Halteverbot, weil da ja eine Baustelle ist. Gerade nach Feierabend und am Wochenende ist das sehr ärgerlich, weil man einfach keinen Parkplatz mehr findet.

Hinzu kommt, dass gegenüber der Baustelle eine Arztpraxis und eine Schule inkl. Sporthalle (wird von Vereinen auch am Wochenende benutzt) liegt und die Parksituation auch ohne Baustelle angepannt ist.

Darf ich in dem Bereich, der z.B. durch zwei Absperrbaken markiert ist, denn mein Auto parken, wenn dort kein Halteverbot ist?

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Fremde Person Anzeige wegen Halteverbot?

Hallo ihr lieben, eine Frage für diese Sache zu posten ist echt unnötig, aber weil ich das Thema so amüsant finde tu ich das trotzdem. Ich war grad auf dem Weg nachhause und wollte meine Altkleider Tüte wegschmeißen. Hab dann auf dem Seitenstreifen gehalten. Dort ist seit 1 Monat ungefähr absolutes Halteverbot, warum weiß ich nicht🤷🏻‍♀️ ist einfach mittendrin von Parkplätzen gegenüber von Wohnhäusern… egal, aufjedenfall hab ich dort mein Auto „geparkt“, den Warnblinker angemacht und bin eben rüber gerannt um das Zeug wegzuschmeißen. Dann ist mir schon eine ältere Dame aufgefallen. Als ich losfahren wollte „versteckte“ sie sich hinter einem Auto auf der anderen Straßen Seite und hielt gefühlt Minuten lang ihr Handy in meine Richtung um mir richtig deutlich zu machen dass sie mich grade fotografiert. Bin dann los und hab mit heruntergefahrenem Fenster gefragt was ihr Problem sei. Daraufhin hat sie nur mit dem Kopf genickt und mit dem Finger rumgeschlagen. Im Endeffekt ist sie quasi davon gerannt und keiner weiß was ihr das gebracht hat. Natürlich weiß ich dass absolutes Halteverbot nunmal absolutes Halteverbot ist. Da dort aber kein Parkplatz war und ich nicht 1 Minute dort stand finde ich das schon peinlich wenn man es so nötig hat Leuten etwas schlechtes zu tun. Meint ihr Sie wird etwas dagegen tun, anzeigen oder ähnliches? Und hattet ihr mal so eine ähnliche Situation? Würde mich mega interessieren… danke im Voraus 😊

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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Strafzettel bekommen. Widerspruch dagegen einlegen?

Guten Tag,

Ich habe gestern ein Strafzettel bekommen wegen Parken im Absoluten Halteverbot und bin mir nicht sicher ob der gültig ist bzw. rechtmäßig ist.

Folgende Situation:

Ich bin gestern mit 3 weitern Berufsschulkollegen zur Berufsschule in eine Großstadt gefahren leider war der Unterrichtsbeginn erst um 9:30. So um 9:00 Uhr angekommen und wie man es sich vielleicht denken kann es waren alle Parkplätze voll. Dann bin ich ein bisschen weiter gefahren und habe eine Seitenstraße gefunden wo noch platz war. Direkt am Anfang der Straße stand ein Schild "Absolutes Halteverbot mit Pfeil nach rechtes zeigend" also Aufgehoben dann kamen ca. 100 Meter bevor ein neues Schild kam dazwischen war schon alles voll geparkt.

Dahinter stand dann eine ganz normale Beschilderung vom Absoluten Halteverbot also Anfang, Mitte, Ende. Jedoch waren unter jeden dieser Schilder drei Zusatzschilder angebracht und zwar in dieser reinfolge:

Schild 1(Ganz oben am Mast): Absolutes Halteverbot mit Pfeil

Schild 2(Unter Schild 1) : Mo. - Fr. 15-16 Uhr

Schild 3(Unter Schild 2) : TAXI Frei

Schild 4(Unter Schild 3) : Abholende Personen der Kita bitte Parkplatz 100m weiter benutzen.

Schild 4 & 3 sind ja für mich nicht relevant. Meines wissen nach ist es so wenn unter einem Schild ein Zusatzschild angebracht ist gilt dieses für nur für das Schild dadrüber. Also in diesem Fall die Zeitliche Beschränkung gilt für das absolute Halteverbot. Da dort ja auch nicht "15-16h frei" oder so hinter steht heißt es doch Absolutes Halteverbot von 15 bis 16 Uhr.

Ich habe dort von 9:15 bis 14:15 geparkt. Also außerhalb der Zeitlichen Beschränkung. Als ich dann zum Auto zurück kam hatte ich unterm Wischer ein Plastiktütchen mit einen Halteverbots Zeichen drauf da drin der Strafzettel das ich im Absoluten Halteverbot stehe und nun 35 Euro bezahlen soll.

Ich war nicht der einzige der dort geparkt hat es standen auch noch mehrere Autos dort. Es hatten nicht alle so ein Zettel bekommen zb. der Hintermann der stand dort schon wo ich angekommen bin, weiß ich weil der ein coolen Aufklebe auf der Motorhaube hatte, und er hatte kein Zettel. Habe auch keine Einfahrt oder so zugeparkt. Auf dem Strafzettel stand die Uhrzeit 10:10.

Was meint ihr soll ich mich gegen diesen Strafzettel wehren oder bringt das nix. Ich meine es gibt zwar keine Punkte, jedoch ist mein Geld welches ich für den Monat zur Verfügung habe nicht sehr hoch.

Mfg

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