Kann sich ein Halteverbot auch auf Parklücken an der Straße beziehen?
Ich war mir bei folgenden Schild unsicher:
Gilt das Halteverbot dort zu den angegebenen Zeiten an der Straße, oder tatsächlich auf die direkt hinter dem Schild befindlichen ausgebauten Längsparkplätze?
Beide Varianten ergeben für mich nicht so richtig Sinn.
Für den Kontext könnte hilfreich sein, dass das ganze in Berlin in der Nähe einer Schule ist.
