Darf man auf einem Anwohnerparkplatz halten?
Auf Behindertenparkplätzen darf man ja auch als Nicht-Behinderter halten (3 Minuten etc.). Gilt das auch für Anwohnerparkplätze oder sind die für Nicht-Anwohner selbst zum kurzen Be- und Entladen etc. tabu?
4 Antworten
Halten darfst zum kurzzeitigen Be- und Entladen Du, wo kein absolutes Halteverbot ist. Auf Anwohnerparkplätzen ist kein Halteverbot. Da Du nur hältst und nicht parkst, stellt es ja auch kein Problem dar, wegzufahren, wenn jemand mit Parkanspruch kommt.
Hi, ja man darf dort halten.
Es sei denn natürlich, es ist ein Halteverbotsschild angebracht mit dem Zusatz Anwohner frei.
Halten ja. Das was du beschreibst wird aber als parken bewertet. Wer länger als 3 min steht oder das fzg verlässt parkt nämlich. Vielleicht kannst du es mit einem anwohner klären, dass du kurz auf den parkplatz kannst oder so. Aber das ordnungsamt würde bestimmt nichts sagwn wenn es wirklich nur kurz ist und niemand gehindert wird
Das was du beschreibst wird aber als parken bewertet. Wer länger als 3 min steht oder das fzg verlässt parkt nämlich.
Ganz sicher? Also zumindest gilt:
Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten hinaus, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Auf Behindertenparkplätzen darfst Du auch keine 3 Minuten halten!
Wie kommst Du denn auf diesen Schmarrn? Ohne Sonder-Parkausweis hast Du darauf nichts zu suchen, auch nicht zum Be- und entladen. Diese Behindertenparkplätze sind für Nicht-Behinderte tabu!
Aus Anwohner-Parkplätzen kannst Du zum kurzen Be- und entladen halten, wenn Du niemand behinderst. Länger halten geht da dann auch nur mit dem entsprechenden Ausweis, der ja auch Geld gekostet hat und den nicht jeder bekommt.
Das Schild für den Behindertenparkplatz includiert das Halteverbotsschild. Du wirst keine andersartigen Belege im Internet finden. Da liegst Du falsch.
Nochmal, es braucht kein zusätzliches Halteverbotsschild. Das blaue Schild Behindertenparkplatz langt vollkommen aus, um das Halten darauf ohne Berechtigung und grundsätzlich zu verbieten. Wenn das Schild dann noch eine Nummer anzeigt, dann gilt die Sonderparkerlaubnis nur für denjenigen, der diese Nummer auf seinem Sonderparkausweis hat und für niemand anderen, selbst wenn er/sie einen Sonderparkausweis hat. Du darfst ja nichtmal mit dem "kleinen" Sonderparkausweis in Orange auf einem Behinderten-Sonderparkplatz stehen.
Aber Du kannst gerne die 55€ riskieren, die solch ein widerrechtliches Parken kostet. Und Du könntest ausserdem auch - für Dich dann kostenpflichtig - abgeschleppt werden, wenn der Parkplatz dringend gebraucht wird.
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Thema beendet.
Falsch, selbst auf einem Behindertenparkplatz darf man zum Be- und Entladen halten.
Scheinbar kannst Du nicht lesen.
Zitat aus obigem Link: "Stellen sich also Autofahrer ohne entsprechende Befugnis auf einen Behindertenparkplatz, ist das laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld bestraft werden."
Übrigens kann sich das Bussgeld noch um einiges erhöhen, wenn Du dann abgeschleppt wird. Das kann auch passieren, wenn der Parkplatz von jemand genutzt werden muss, der dazu berechtigt ist.
Und nochmal NEIN, Du darfst zu keiner Zeit und für keine Zeit auf einem Behindertenparkplatz stehen, wenn Du den entsprechenden Ausweis dafür nicht hast.
Und glaube mir, Du willst nicht wirklich in der Lage sein, Dir solch einen Parkausweis ausstellen lassen zu müssen und darauf angewiesen sein, dass Du den Parkplatz auch nutzen kannst. Dann müsstest Du Dich nämlich auch mit solchen Ignoranten und Trollen rumschlagen, wie Du anscheinend einer bist.
Scroll noch mal herunter zu 5. "Was ist erlaubt?", wo mein Zitat her ist :) Parken verboten, Halten für 3 min erlaubt. Den Unterschied kennst du? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mich jemand abschleppen würde, während ich da kurz halte, um meinen Kaffee auszutrinken oder sonstwas ...
Auch für 3 Minuten ist das Parken dort nicht erlaubt, wenn jemand kommt, der den Parkplatz nutzen kann und will und der dazu berechtigt ist.
DU bist es jedenfalls NICHT, auch nicht für 3 Minuten.
Halten = Parken, wobei man im Auto bleibt und jederzeit weiterfahren kann ... DAZU ist auf Behindertenparkplätzen grds. jeder berechtigt. Aber ich darf das Auto nicht abstellen und einkaufen gehen o. ä.
Du darfst auch nicht dort halten, wenn jemand kommt, der den Parkplatz braucht und nutzen darf. Und NEIN auch zum kurzen Halten ist keiner berechtigt, auch Du nicht.
Was soll ich noch schreiben? Ich habe dir ein Zitat geschickt, das deine Behauptung eindeutig widerlegt, und du bist mir jeden Nachweis für deine Version schuldig geblieben. In der StVO scheint mir an keiner Stelle geregelt zu sein, dass ein Rollstuhlfahrerpiktogramm (Zeichen 314, 2d) die Halteerlaubnis für sonstige Verkehrsteilnehmer einschränkt.
Wie sage ich es meinem gedankenlosen Kinde? Hast Du schon mal darüber nachgedacht, wie jemand, der den Parkplatz nutzen darf, dem Heck Deines Autos ansehen soll, dass Du da ja nur mal kurz hältst und gleich weiterfahren willst? Derjenige wird in sich hinein fluchen und nach einem anderen Parkplatz suchen müssen. Und vielleicht hat derjenige einen Behandlungstermin, den er nicht verpassen darf. Das passiert aber, weil da so ein gedankenloser Troll "mal kurz" auf dem Parkplatz steht und den Platz blockiert.
Es ist vollkommen egal, was Du an Paragrafen anführst oder nicht. Du hast auf solch einem Parkplatz nichts zu suchen, auch nicht für ein paar Minuten. Fertig, Basta. Amen.
Die Frage war aber "darf", nicht "sollte". Wenn es dir nur um die Moral geht, hättest du das auch gleich schreiben können, anstatt hier zu verwirren, für die Führerscheinprüfung sind auch noch so hehre Maximen nämlich nicht von Bedeutung. :)
Es geht nicht um die Moral, sondern gelebte Praxis. Der Einzige, der hier verwirrt, bist Du mit deiner Paragrafenreiterei. Thema beendet.
Lol. Wenn ich genügend solcher "gelebten Praxis"-Antworten in der Führerscheinprüfung nenne, bekomme ich den Führerschein gar nicht erst. Dafür muss man schon die Paragrafen kennen.
Hi, offenbar hast Du persönliches Interesse, dass sich nieman unberechtigtes hinstellt. Das tut mir leid.
Dennoch muss ich Dir sagen, dass deine Antwort falsch ist. Denn grundsätzlich darf man auf Behindertenparkplätzen halten, wenn kein extra Halteverbotsschild als Zusatz angebracht ist.
Belege werden sich sicherlich zahlreich im Internet finden lassen.