Beginn Halteverbot, Stoßstange auf Höhe Anfang?

13 Antworten

  • Zum Haltverbotschild: Das Haltverbot beginnt ab dem Aufstellort des Schildes. Wenn auch nur 1 cm des Fahrzeugs in den Bereich des Haltverbots hineinragt, liegt ein Verstoß vor. Behördenmitarbeiter sind da manchmal pingelig genau. Aus den Fotos ist das nicht zu erkennen.
  • Zur Parkflächenmarkierung: Eine solche Markierung erlaubt das Parken innerhalb der markierten Fläche und legt zudem fest, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind (längs, quer, schräg). Aber: Sie verbieten nicht das Parken außerhalb der Fläche. Diesbezüglich liegt also kein Verstoß vor.
  • Grundstückseinfahrt / abgesenkter Bordstein: Es gilt das gleiche wie für das Haltverbot - das Fahrzeug darf nicht 1 cm in den Bereich hineinragen, sonst liegt ein Verstoß vor.

markus214 
Fragesteller
 12.06.2019, 09:04

Halli Hallo, zur info: weder Strafzettel, noch abgeschleppt, Auto stand ca. 8 Std. dort ;-)

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Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:

1) Absolutes Halteverbot hinter dem mobilen Schild. Gegen das dürftest du nicht verstoßen haben.

2) Parkverbot vor dem mobilen Schild. Nach den Fotos steht zumindest ein Teil des Fahrzeuges schon im Parkverbot. Das erkennt man zum einen an der eigenzeichneten Parkbucht und zum anderen am abgesenkten Bordstein. Ein abgesenkter Bordstein bedeutet immer ein Parkverbot, außer es ist wiederum durch eingezeichnete Parkbuchten oder einem Erlaubnisschild aufgehoben. Insofern dürfte dein Auto tatsächlich schon mit rund der Hälfte im Parkverbot stehen, was ein Knöllchen oder eventuell sogar Abschleppen nach sich ziehen kann.


markus214 
Fragesteller
 11.06.2019, 10:11

nein, nein, Gehwegparken ist hier ausdrücklich erlaubt (blaues Schild) etwa 8 m vor meinem Auto, daher glaube ich auch zu wissen, daß die Parkbuchten damit aufgehoben sind, denn diese sind klar mitten auf der Fahrbahn und das blaue Schild sagt ausdrücklich aus : Parken auf halb auf dem Gehweg! Und weiter : ich galube, daß jemand das mobile Halteverbotsschild verschoben hat, daß stand meines Wissens weiter hinten, also weiter weg von meinem Fzg

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markus214 
Fragesteller
 12.06.2019, 09:05

Halli Hallo, zur info: weder Strafzettel, noch abgeschleppt, Auto stand ca. 8 Std. dort ;-)

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Du musst die Sache differenziert betrachten:

Du stehst außerhalb der markierten Parkflächen, das ist ja eindeutig, dafür kann es auf jeden Fall ein Knöllchen geben. Vermutlich kannst du dafür nicht abgeschleppt werden, aber das ist letztenendes der örtlichen Gegebenheiten geschuldet, ob es dann doch vielleicht gemacht wird, da möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen, ob es vor Ort doch sinnvoll erscheint, um möglicherweise eine Feuerwehrzufahrt sicher frei zu halten oder Ähnliches, da möchte ich keine absolute Aussage tätigen.

Der zweite Aspekt ist das absolute Halteverbot, dass offenbar mobil aufgestellt ist. D.h. aber auch nicht mehr, als dass du nach dem aufgestellten Schild nicht mal anhalten darfst, um deine Freundin aussteigen zu lassen oder so. Dagegen hast du nicht verstoßen.

Zusammenfassend würde ich mein Auto da nicht stehen lassen, wenn da eine Politesse vorbeikommt, hast du mit größter Wahrscheinlichkeit einen Zettel am Auto, wenn die Dame nicht blind durch die Welt geht.

T3Fahrer


peterobm  11.06.2019, 09:20

interessant wäre das vorhergehende Verkehrsschild.

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T3Fahrer  11.06.2019, 09:29
@peterobm

Das stimmt – auf dem dritten Bild von oben erkennt man die Rückseite eines dreieckigen (ebenfalls mobil aufgestellten) Schildes, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch, was das für ein sinnvolles Schild sein könnte…

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T3Fahrer  11.06.2019, 09:39
@peterobm

Vielleicht der Hinweis auf die vom Fragesteller benannte Baustelle…

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markus214 
Fragesteller
 12.06.2019, 09:04

Halli Hallo, zur info: weder Strafzettel, noch abgeschleppt, Auto stand ca. 8 Std. dort ;-)

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T3Fahrer  12.06.2019, 11:03
@markus214

Heißt nicht unbedingt, dass es korrekt so stand, wurde vermutlich nur nicht entdeckt... 😜

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Der rote CORSA ist fällig!

ER steht gut 50cm außerhalb der markierten Parklücke (Bild 1).


markus214 
Fragesteller
 11.06.2019, 10:12

nein, nein, Gehwegparken ist hier ausdrücklich erlaubt (blaues Schild) etwa 8 m vor meinem Auto, daher glaube ich auch zu wissen, daß die Parkbuchten damit aufgehoben sind, denn diese sind klar mitten auf der Fahrbahn und das blaue Schild sagt ausdrücklich aus : Parken auf halb auf dem Gehweg! Und weiter : ich galube, daß jemand das mobile Halteverbotsschild verschoben hat, daß stand meines Wissens weiter hinten, also weiter weg von meinem Fzg

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Hi, du stehst mit einem Teil deines Fahrzeugs im Halteverbot. Damit könnten sie Dir eine Verwarnung geben. In dem Fall würden viele Polizisten/ Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Auge zudrücken, einige wohl nicht.

Musst Du wissen, ob Du Dich drauf verlassen willst.