Moin,
ich wollte ein alten Seat kaufen bei einen gewerblichen Händler. Ich habe gegoogelt und es ist so das ein gewerblicher Händler die Sachmängelhaftung bzw. eine 1 Jahre Gewährleistung nicht ausschließen darf. Daher habe ich nach den Kaufvertrag gefragt und da steht beim Punkt Gewährleistung:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Heisst das der Verkäufer möchte mir die verpflichtende Gewährleistung im Vertrag zunichte machen? Oder lese ich das falsch?
LG