Hallo zusammen,
ich habe vor 2 Wochen mein Auto reparieren lassen, und frisch tüv bekommen. 2 Tage später wurde ich von der Polizei angehalten und bekam eine mängelkarte weil die Felgen nicht eingetragen waren in Kombination mit den Reifen und weil ich die ABE für den Auspuff nicht im Auto hatte. Da ich das Auto sowieso verkaufen möchte und nicht mehr fahre habe ich mich gefragt ob es Sinn macht das Auto abzumelden und abgemeldet zu verkaufen.
Wenn ich das Auto mit mängelkarte abmelde und direkt wieder anmelden würde, würde die Zulassungsstelle sagen, dass noch eine mängelkarte vorliegt- so laut Internet.
Meine frage ist nun, ob dieser mängelbericht deutschlandweit hinterlegt ist? Also wenn jetzt jemand mein Auto kauft und bei einer anderen Zulassungsstelle neu anmelden möchte ob dieser dann Probleme kriegt oder auf eigenes Risiko das Auto anmelden könnte.
Ich würde die Mängel natürlich im Kaufvertrag festhalten.
Mit freundlichen Grüßen