Studentenwohnheim – die neusten Beiträge

Als Student einen Monat mehr als 80 Stunden arbeiten?

Moin zusammen,

ich werde im Internet leider nicht ganz schlüssig.

momentan übe ich als Student einen Aushilfsjob auf 450€ Basis aus (kein Werkstudententarif). Ab September arbeite ich für 4 Monate an meiner Hochschule und für den Monat September bin ich mit einer weiteren Tätigkeit nochmal an meiner Hochschule beschäftigt.

ich wohne derzeit in einem Studentenwohnheim.

Bei mir schneiden sich im September also die 3 Jobs. die Summe der Monatsstunden beträgt dann etwa 93h.

ich habe gelesen, dass man als “Werkstudent” nur 80 Stunden im Monat arbeiten darf. Außerdem habe ich von der 26-Wochen-Regel erfahren. Soweit ich es verstanden habe.

  1. wäre es für mich also kein Problem wenn ich für die 4 Wochen im September monatlich 23,33h arbeite, weil ich laut der 26-Wochen-Regel bis zu 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten darf??
  2. im Internet reden alle von Werkstudenten für die “26-Wochen-Regel”. Ich bin kein Werkstudent. Gilt die Regel für mich trotzdem? Bin ich aus der Sache raus?
  3. verliere ich für diesen einen Monat meinen Studentenstatus?
  4. muss ich meiner Krankenversicherung bescheidgeben?
  5. Falls ich nicht mehr als ordentlicher Studierender zähle, muss ich meinem Platz im Studentenwohnheim adieu sagen?

ich bin gerade wirklich am verzweifeln. Als ich die Jobs an meiner Hochschule unterschrieben habe, habe ich nicht daran gedacht, dass ich die Grenze überschreiten werde.

vielen Dank für jede Antwort!!

Grüße

Krankenkasse, Sozialversicherung, Student, Studentenjob, aushilfsjob, Studentenwohnheim, Werkstudent

Jugendliche randalieren in unserem Wohnheim?

Hallo! In unserem Wohnheim kommen seit zwei Monaten immer mal wieder eine Gruppe von 10 - 15 Jugendliche (13 bis 16 Jahre) hinein und verbringen hier ihre Zeit. Sie kennen aus irgend einen Grund den Code der Eingangstür. Anfangs haben wir sie toleriert, aber nun gab es schon drei mal schlimmere Zwischenfälle. Vor nem Monat war unser Aufenthaltsraum verwüstet, alles war umgeschmissen und überall lagen Flaschen herum. Vor zwei Wochen war unsere Gemeinschaftsküche verwüstet, auf den Möbelstücken wurde herum gekritzelt und wieder waren überall Flaschen und McDonalts Tüten. Einige Bewohner erzähten mir, dass Jugendliche schon an ihrer Tür geklopft und dan weg gelaufen sind, und das immer wieder. Vor einer Woche war dann wieder unser Gemeinschaftsraum super dreckig und auf den Möbeln wurden fragwürdige Symbole gekritzelt. Wir sind natürlich nicht 100% sicher dass sie es waren, aber wir gehen stark davon aus, weil immer wieder im Gebäude sind, obwohl viele ihnen schon gesagt haben, dass sie nicht rein dürfen.

Die Verwaltung hat uns nach dem letzten Vorfall gebeten, die Polizei zu rufen, sollten sie noch einmal im Haus sein. Dass ist nun wieder passiert, nur leider will niemand von uns die Polizei rufen. Ich persönlich hab irgendwie ein schelchtes Gewissen, wenn ich die Polizei auf teilweise 13 - 15 jährige Kinder/Jugendliche hetze. Ich hab Angst, dass sich das sehr negativ auf sie auswirkt, und sie noch mehr zu Problem Kindern werden. Das schreckt die anderen auch ab. Aber diese Gruppe scheint keine Rücksicht zu haben.

Was würdet ihr tun? Was findet ihr vertretbar? Und was würde die Polizei mit ihnen tun?

Polizei, Jugendliche, Einbruch, Kinder und Erziehung, Vandalismus, Wohnheim, Studentenwohnheim

Wie gut stehen die Chancen, pünktlich zum Erstsemester einen Platz im Studentenwohnheim zu bekommen?

Hallo an alle :)

Ich befinde mich aktuell am Ende meiner 12. Klasse und befasse mich bereits mit dem Thema Studieren, Universitäten und Studentenwohnplätze.
Auch wenn natürlich noch etwas Zeit vergeht, bis ich mein Abitur endlich in den Händen halte, möchte ich einfach vorbereitet sein und habe schon jetzt grobe Pläne, wie es nach der Schule weitergeht.

Mein aktueller Plan ist u.a., mich an der LMU in München für das Wintersemester 22/23 einzuschreiben. Angenommen das würde klappen und der Plan bleibt bestehen, muss ich natürlich irgendwo wohnen.

Nachdem ich mich nach Studentenwohnheimen in München erkundigt habe, ist mir aufgefallen, dass im „Worst-Case“ die Wartezeit bis zu 5 Semester reicht. Das ist natürlich eine Menge Holz. Ich habe mich erkundigt wie es wäre mich präventiv schon jetzt auf die Wartelisten setzen zu lassen, doch ist das erst Mitte Mai des selben Jahres möglich, in dem das Studium beginnen würde.

Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, wie groß meine Chancen auf einen guten Platz im Studentenwohnheim auf die Zeit von ca. einem halben Jahr sind, dass ich maximal an Wartezeit zur Verfügung hätte?
Hat da jemand Erfahrung? Ist das Ganze vielleicht unkomplizierter als ich denke? Hinzu kommt, dass ich mich nicht auf alle in Frage kommende Wohnhäuser bewerben kann, sondern das Formular mich dem Anschein nach auf 3 beschränkt.
Auf das Wohnheim wäre ich definitiv angewiesen, da ich viel zu weit entfernt von München lebe und finanziell eine eigene Wohnung erst Recht nicht in Frage käme.

Schonmal danke im Voraus :)

(und bitte entschuldigt den langen Text :D)

Studium, Schule, München, Student, Universität, Erstsemester, Semester, Studentenwohnheim, Ausbildung und Studium

Kann erstmals meine Miete nicht zahlen - was droht mir?

Hallo,

Ich bin Studentin und habe schon seit 2017 eine Wohnung im Studentenwohnheim, die ich aber seit der Corona-Krise und der Zeit der Online-Seminare gar nicht mehr nutze (wohne aktuell in der Eigentumswohnung von der Mutter meines Mannes). Die Studentenwohnung behielt ich nur, weil ich damals die ganze Zeit hoffte, dass das jeweils nächste Semester wieder in Präsenz stattfindet. Da das bis jetzt nicht der Fall war, habe ich vor 4 Monaten die Studentenwohnung gekündigt.

Im Mietvertrag steht jedoch, dass man nur 1x im Jahr, nämlich zum 30.09. eines jeden Jahres mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen kann. D.h., ich muss die Wohnung noch bis Ende September bezahlen. Ausgezogen bin ich bereits, sie ist jederzeit beziehbar. Die einzige Möglichkeit früher raus zu kommen ist, dass man eine geeignete Nachmieterin oder einen geeigneten Nachmieter (Student*in) findet, welche*r die Wohnung schon früher übernehmen kann. Bis heute hat sich noch keiner gemeldet, was aber recht klar war, da niemand derzeit eine Studentenwohnung in der Stadt sucht (ist eine recht kleine Stadt).

Ich habe mich während meiner gesamten Studienzeit mit 2 Nebenjobs immer recht gut selbst finanzieren können und hatte auch einmal einen Job, mit dem ich in kurzer Zeit sehr viel Geld verdienen konnte. Leider kann ich genau diesen Job wegen gesundheitlicher Nichteignung seit dem Oktober letzten Jahres nicht mehr ausüben. Damals hatte ich gut 5.000€ Rücklagen durch diesen Job aufbauen können, habe aber den ganzen Winter über in keinem meiner beiden Nebenjobs arbeiten können. Seit März bzw. April arbeite ich wieder in meinem anderen bzw. auch einem neuen Nebenjob, mein Verdienst ist hierbei aber nicht höher als 450€ insgesamt. Allein die Miete beträgt knapp 400€, was mein gesamtes Erspartes trotz dieser zweier Nebenjobs immer weniger werden ließ. Dazu musste ich nun auch noch 500€ für eine studienbegleitende Pflicht-Exkursion zahlen. Nun stehe ich kurz vorm finanziellen Ruin. Die letzten vier Mai-Tage musste ich bereits fasten, da kein Geld mehr übrig war. Dann kam wieder Geld von den Jobs, doch jetzt es ist gerade mal die Hälfte des Monats und mein Konto zeigt wieder nur noch einen einstelligen Betrag. Heißt, ich kann die Miete für den nächsten Monat nicht mehr zahlen und werde die Wohnung nicht los, wegen der ich überhaupt in diese Lage gekommen bin.

Meinem Mann geht es nicht anders, er ist auch Student und er ist bereits mit seinem Konto im Minus. Er kann wegen Corona keinen seiner Jobs (er ist Musiker) ausführen und wird derzeit wieder von seiner Mutter finanziert.

Meine Eltern kann ich nicht um fragen, da sie nicht mehr gut auf mich zu sprechen sind, seit ich geheiratet habe. Ich hätte keinen "armen Schlucker" heiraten sollen, sagen sie.

Aber genug zu den Umständen: meine Frage ist: was kann mir passieren, wenn ich die Miete nicht zahlen kann und Wohnung nicht loswerde? Was sind da genau meine Rechte? Ich habe leider keine Ahnung von Recht :/

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Studentenwohnheim Internetanschluss doppelt vorhanden Sonderkündigungsrecht und nur wenn Ausland?

Hallo,

meine Tochter wohnt in Hildesheim in einem Studentenwohnheim und hat über Vodafone einen 2-Jahresvertrag für Internet und Telefon teuer abgeschlossen.

Nun wird vom Studentenwohnheim über den Mietvertrag ! eine Internetverbindung verpflichtend eingeführt / angeschlossen. D. h. sie hat zwei Verträge.

Die Fa. Vodaphone hat ein Sonderkündigungsrecht nach einem Telefonat komplett ausgeschlossen, es würde nur gehen, wenn sie in das Ausland zieht, was sie ab Oktober 2021 vorhat. Aber dann bekommt sie auch kein BaföG mehr, wenn sie im Ausland wohnt, oder?

1.  Muss sie den Internetanschlussvertrag komplett 2 Jahre doppelt bezahlen und kann nichts kündigen? Obwohl das Studentenwohnheim einen Komplettvertrag

mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und es doch nicht sein kann,

dass dort zwei Anbieter in der WG angeschlossen sind (Steckdose einmal nur

vorhanden)... etc.

2.

Ist es echt nur möglich, einen Vertrag zu kündigen, wenn man Deutschland komplett verlässt? Reicht es nicht, wenn sie ab Juli 2021 bei uns zuhause wieder wohnt, wo es ja auch Internetanschluss etc. gibt und sie nichts weiter vom Vertrag/Internet braucht, um den Vertrag bei Vodephone kündigen zu können und aus dem Vertrag rauszukommen?

Kann das sein, es steht diesbzgl. nichts im Vertrag. Ich weiß nicht, ob das jetzt jemand verstanden hat, oder jemand helfen kann, aber ich wäre sehr dankbar für eine kleine Hilfe. Gruß

Soeben sagt mir jemand, der sich bei mir auskennt, dass der Vertrag bei Vodafone mit einer 50.000 er Leitung bei uns im Ort gar nicht angeboten bzw. in unserem Haus gar kein Kabelanschluss vorhanden ist, somit kann Vodafone also die Leistung nicht erbringen und es geht also mit Sonderkündigung, oder ? Wie seht ihr das, danke für eure Unterstützung.

LG Barbara

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Router im Studentenwohnheim?

Hallo Community,

Ich habe bereits unzählige Foren Beiträge zu dem Thema gelesen aber komme trotzdem nicht weiter, deswegen meine eigene Frage nochmal hier.

Ich wohne in einem Studentenwohnheim, sprich ich habe eine Internet Buchse in meinem Zimmer für Kabelverbindung mit einem Laptop/PC. Ich möchte nun einen Router anschließen und habe mir den TP Link TL-WR841N gekauft, da dieser häufig empfohlen wurde.

Die Nutzung eines Routers ist von der Uni aus erlaubt, er muss nur seine IP-Adresse per DHCP vom Uni Netzwerk beziehen und im NAT-Routing-Modus konfiguriert sein. (Siehe Bild) Sonst gibt es keine Beschränkung. Bei der Internetnutzung mit Kabel musste ich mich ein Mal am Laptop anmelden und danach ging es problemlos.

Ich habe häufig gelesen man solle den Router als Access Point einstellen damit es funktioniert. Habe das mehrmals mit verschiedenen Einstellungen versucht und es funktioniert nichts. Eine Internetverbindung hat der Router (WLAN-Lämpchen ist grün), aber keines meiner Geräte kann darauf zurückgreifen (zeigen alle nur „Keine Internetverbindung“ an). Vielleicht liegt es daran, dass die Bedingungen bei mir anders sind als in anderen Studentenwohnheimem? Uns wurde keine IP-Adresse o.Ä., welche wir verwenden sollen, vorgeschrieben.

Ich wollte es heute nochmal probieren und der Router war automatisch als Router konfiguriert, da ging es einwandfrei. Jetzt habe ich jedoch bedenken, dass das so nicht erlaubt sein könnte. Die Info Broschüre von der Uni zu WLAN Routern im Zimmer ist sehr vage und ich als absoluter Laie bin da überfordert. Ansprechpartner gibt es auch nicht wirklich.

Wie stelle ich den Router so ein, dass das WLAN funktioniert und ich keinen Ärger mit der Uni bekomme? Ist es okay ihn als Wireless Router zu konfigurieren und wenn ja wie schaffe ich es die DHCP und NAT-Routing-Modus Bedingung zu erfüllen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar. Falls noch Nachfragen bestehen versuche ich sie zu beantworten. Eventuell sehe ich auch einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht oder stelle mich doof an, das tut mir dann leid. Danke schon mal im Voraus.

LG

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