Kann man sich nur mit Abitur-Zeugnis bei Studiengang bewerben?
Hey,
ist es möglich sich jetzt schon, also während dem letzten Schuljahr vor den Abitursprüfungen, für einen Studiengang zu bewerben oder benötigt man das Abschlusszeugnis für die Bewerbung? Denn die Studentenwohnheime mancher Städte sagen, dass man sich so früh wie möglich für einen Wohnheimplatz bewerben solle, auch wenn man noch keine Zulassung habe, denn dann habe man die besten Chancen. Es wäre nämlich sehr unfair, wenn man das Abiturzeugnis braucht. Manche Bundesländer könnten sich schließlich schon vor anderen Bundesländern bewerben, weil die Prüfungen früher abgehalten werden bzw. die Zeugnisübergabe.
Ich bin echt überfordert, was die Bewerbung, sowohl für mein Studium als auch für einen Studentenwohnheimplatz, angeht. :'D
2 Antworten
Für den Studiengang kannst du dich erst mit dem Abi bewerben. Unabhängig davon kannst du dich aber jetzt schon bei allen Unis, bei denen du dich bewerben willst, jetzt schon unverbindlich für einen Wohnheimplatz registrieren lassen. Dafür brauchst du kein Zeugnis.
Also kann ich mich bereits jetzt für einen Studentenwohnheimplatz für das Wintersemster 23/24 bewerben?
Hallo!
Es wäre nämlich sehr unfair, wenn man das Abiturzeugnis braucht.
Und wie soll vor den Abi-Prüfungen klar sein, ob du die Prüfungen überhaupt packst? Oder welchen Abi-Schnitt du hast? Den musst du nämlich bei der Bewerbung um die meisten Studiengänge angeben.
Manche Bundesländer könnten sich schließlich schon vor anderen Bundesländern bewerben, weil die Prüfungen früher abgehalten werden bzw. die Zeugnisübergabe.
Früher bewerben, ja, aber sie bekommen trotzdem keine frühere Rückmeldung. Die Fristen (für Bewerbung, Rückmeldung, etc.) gelten bundesweit. Mach dir da wirklich keinen Kopf. "Wer zuerst kommt, malt zuerst" gilt bei der Studienplatzbewerbung glücklicherweise nicht.
Liebe Grüße!
Ja, das ist in der Tat etwas anderes. Für eine Bewerbung um einen Platz im Studentenwohnheim ist in der Regel noch keine Hochschulzulassung notwendig (unterscheidet sich aber evtl. von Wohnheim zu Wohnheim, da würde ich auf jeden Fall bei dem nachschauen, das du ins Auge gefasst hast). Eine Bewerbung ist erstmal unverbindlich, erst für das Unterschreiben des Vertrags benötigst du einen Zulassungsbescheid.
Genau so ist es, da kann man sich schon 1-2 Jahre vorher bewerben.
Ah okay danke :) jetzt ist meine Frage beantwortet!
Das mit den bundesweiten Fristen ist mir klar, aber wie ist das bei den Studentenwohnheimplätzen? Für mich hört sich das eher nach dem "Wer zuerst kommt, malt zuerst"-Motto an, weil man keine Zulassung benötigt. Also kann sich derjenige, der sich früher für einen Studienplatz in der jeweiligen Stadt bewirbt, sich auch früher auf einen Wohnheimplatz bewerben. Oder sehe ich das falsch?