Darf es in der BRD noch Freikorps geben?
Moin,
ich hab mich in letzter Zeit ein wenig mit dem Kaiserreich und der Zeit davor / danach beschäftigt und bin dabei über die Rolle der Freikorps nach dem Sturz des Kaisers gestolpert.
Scheinbar konnten diese in der Weimarer Republik frei agieren, ob das jetzt der rechtlichen Lage oder der Tatsache geschuldet war, dass man nicht über die Mittel verfügte, um Verbote durchzusetzen, konnte ich leider nirgends finden. Wenn dazu jemand was weiß, das würde mich auch interessieren.
Aber nun zur eigentlichen Frage. Wie im Titel zu lesen, wüsste ich gern, wie es heute mit der Rechtslage zu solchen Verbänden aussieht. Ich hab mich dumm und dämlich gegoogelt, aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht kann einer von euch mir dazu mehr erzählen, gerne auch mit Gesetzestexten etc.