komplizierter Erbfall wegen Grundschuld, Schenkung und Wohnrecht?
Hallo, wir sind da in einen Erbstreit hineingeraten, bei dem uns bisher noch niemand weiterhelfen konnte.
Es ist echt kompliziert.
Es besteht eine sehr hohe eingetragene Grundschuld der Eltern 300.000 DM ! auf ein Haus, welches S. gekauft hat (als Alleineigentümer). Diese Grundschuld wurde, warum auch immer, notariell beglaubigt und in einem anderen Vertrag ein lebenslanges Wohnrecht festgesetzt (also nicht miteinander verbunden, extra Vertrag, gleiches Datum). Problem besteht jetzt, da die Grundschuld von den Geschwistern eingeklagt wird und dies nicht als Schenkung da steht.
S. war dies nicht mehr bewusst (nach 30 Jahren). Die Mutter sprach immer nur von Schenkung, dies wurde auch mit dem Finanzamt schriftlich dokumentiert, es war aufgrund der Höhe keine Erbschaftssteuer fällig, das FA bzw. auch der Notar hat keine Unterlagen mehr, da fast 30 Jahre her. Es besteht nur noch ein Aktenzeichen des FA und eine Durchschrift über die Mitteilung an das FA der Schenkung zum Zeitpunkt des Hauskaufs, allerdings ist diese nicht unterschrieben, wie früher halt (matritzenartiger Durchschlag). Also kein Beweis einer Schenkung. Zum Ende ihres Lebens wollte die Mutter das Testament ändern, alles S. hinterlassen, was sie aber nirgends schriftlich hinterließ und ein Notar war zu spät noch im Haus, aber da sie eine Frage zu einer Enkelin falsch beantwortet hat, attestierte er ihr Unfähigkeit, ihren Willen kundzutun. Kein neues Testament wirksam vorhanden.
Die Mutter verstarb, hat nur ein seltsames Testament 2017 verfasst und geschrieben, dass sie ihr Geld Münzen etc. jedem der Kinder bereits geschenkt hat. Dieses Testament wurde von den Geschwistern "diktiert", und reinschreiben lassen, dass S. undankbar und charakterlos sei. Die Geschwister (2 von 5) wollen nun die Grundschuld einklagen, obwohl sie zu Lebzeiten auch genug Geld bekommen haben.
Zum Ende ihres Lebens hat sich nur S. um die Mutter gekümmert und sie hat gerade diese 2 Personen nicht mehr sehen wollen, da diese sich wörtlich "weggeduckt haben im Falle der Pflegebedürftigkeit" usw. Also alles leider sehr kompliziert und nichts beweisbar.
Kennt jemand einen vlt. ähnlich gelagerten Fall oder einen Paragraphen im BGB , in dem man ablesen kann, ob so etwas geht bzw. schon mal verhandelt wurde?
Wir sind in großer Sorge, denn die Grundschuld seit 1997 eingetragen, mitsamt der Zinsen würde in die Millionen gehen. Unsere Anwältin ist keine Erbrechtsspezialistin, will sich die Sache demnächst aber mal anschaun.
Vielleicht kann jemand helfen?
Liebe Grüße von B.