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Anfrage auf anderen TÜV Prüfer?

Während meiner praktischen PKW-Prüfung hatte ich das Gefühl, dass der TÜV-Prüfer nicht ganz sorgfältig auf seine Aufgaben geachtet hat. In einer ohnehin schon stressigen Situation gab er sehr späte Richtungsanweisungen, wofür er sich zwar entschuldigte, die aber dazu führten, dass ich ein wichtiges Verkehrsschild nicht rechtzeitig wahrnehmen konnte.

An einer Kreuzung musste ich aufgrund des plötzlichen Richtungswechsels meine Verkehrsbeobachtung neu aufnehmen, was dazu führte, dass ich ein Tempo-30-Schild übersah. Das Schild war links schräg und sehr hoch (ca. 4–5 Meter) angebracht und galt an Werktagen von 7 bis 21 Uhr. Da die Autos vor mir mit 50 km/h fuhren, nahm ich irrtümlich an, dass diese Geschwindigkeit erlaubt sei und beschleunigte auf 40 km/h.

Der Prüfer wies mich darauf hin: "Sie wissen schon, dass hier 30 km/h erlaubt waren? Warum sind Sie 40 gefahren? Wir müssen einen Parkplatz aufsuchen." In diesem Moment wollte ich einfach nur so schnell wie möglich aus dem Auto heraus, obwohl ich eigentlich hätte zurückfahren dürfen. Mein Fahrlehrer meinte anschließend, dass dies mehr Pech als schlechtes Fahren war.

Trotzdem sehe ich den Fehler bei mir, würde aber für die nächste Prüfung einen anderen Prüfer bevorzugen, der klarere Anweisungen gibt und sachgemäßer handelt.

Meine Frage ist: Kann man in solch einem Fall einen anderen Prüfer anfordern, wenn man mit der Arbeitsweise des ersten Prüfers unzufrieden ist? Ist das legitim?

Liebe Grüße

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Feedback zur praktischen Führerscheinprüfung. Pech oder Schlechtes fahren?

Hallo,

ich möchte meine Erfahrungen während meiner praktischen Führerscheinprüfung teilen, die leider in einer hektischen Situation endeten, die zu meinem Durchfallen führte.

An einer Kreuzung konzentrierte ich mich gerade auf das Geradeausfahren, als der Prüfer plötzlich in letzter Sekunde sagte: „Doch links abbiegen, sorry, bisschen spät.“ Ich befand mich zuerst in der rechten/geraden Ausfahrt und musste dann kurz vor der durchgezogenen Linie in die Einordnungsspur nach links abbiegen, während die Ampel grün war.

In diesem Moment war ich auf das Geradeausfahren fokussiert und musste meine Verkehrswahrnehmung komplett neu anpassen. Ich schaute nach Fußgängern und anderen Fahrzeugen, konnte dabei jedoch das 30er-Schild, das recht hoch über der Ampel hing und nach rechts ausgerichtet war, nicht sehen. Es hing so, dass ich es nur schräg wahrnehmen konnte, während ich von der Seitenstraße auf die Hauptstraße einbog.

Zusätzlich fuhr ein Auto vor mir mit 50 km/h, und da es bereits abgebogen war, konnte ich keine Geschwindigkeitsschilder mehr sehen. In der Hektik nahm ich das Schild nicht wahr und folgte meinem Bauchgefühl. Aufgrund der chaotischen Situation und der plötzlichen Anweisungen des Prüfers fühlte ich mich gestresst, was letztlich dazu führte, dass ich durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 8 km/h durchfiel (in der nächsten Kreuzung war ein 30 km/h Schild).

Leider hat diese Situation dazu geführt, dass ich die Prüfung nicht bestanden habe. Ich frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, hier etwas zu unternehmen, oder ob es einfach Pech war. Wären wir beispielsweise pünktlich zur vereinbarten Zeit gefahren, hätte sich diese Situation möglicherweise anders entwickelt (Sind von geplanten 8:25 auf 8:10 gestarte... In meiner eig. Übungsstunde).

Die ersten 20 Minuten der Prüfung liefen eigentlich sehr gut, und ich empfinde dies als ein großes Missgeschick.

Ich wäre dankbar für eure Einschätzung, ob dies eher ein unglücklicher Vorfall war oder ob ich in der Situation schlecht gehandelt habe.

Vielen Dank!

PS: Das Schild ist zu erkennen. Die Schnelle Situation machte es Schwer... (Ich konnte ab der Mitte in der Kreuzung es eh nicht mehr sehen, da es im Toten Winkel war..
LG

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LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?

Hallo zusammen,

ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.

Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.

1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.

2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?

3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Viele Grüße

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