Was passiert, wenn man mit Maske geblitzt wird?

5 Antworten

Also das vermummte fahren ist im Auto meines Wissens nach nicht erlaubt.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. […] (§ 23 Abs. 4 StVO)

mich denke mal beim Motorrad und ähnlichem wird das mit dem Helm nicht darunter fallen.

erst mal bekommst du als Halter Post und kannst dich zu dem Vorwurf äußern bzw. auch einen anderen Fahrer angeben wenn du nicht gefahren bist. Das fahren mit der Maske kommt dann wahrscheinlich als Vorwurf oben drauf aber das kann ein Anwalt sicher besser erklären.

die Maske schützt vor Strafe nicht und wenn du den Fahrer nicht bekannt geben willst oder kannst als Halter dann kann dir unter anderem ein fahrtenbuch auferlegt werde. Was ein fahrtenbuch für dich bedeutet kannst du schnell über google in Erfahrung bringen. Lass dir aber gesagt sein das schon so manch einer lieber seinen Führerschein abgegeben hätte nachdem er so ein Buch führen musste.

es muss wirklich lückenlos geführt werden mit jeder aber wirklich jeder Fahrt und noch so kleine Fehler können schnell teuer werden. Viele tun das als lächerlich ab aber wenn dann jeder km genauestens aufgeführt werden muss und jeder Fehler teuer wird bzw. du regelmäßig das Ding vorzeigen musst hört der Spaß dann schnell auf.

Nun, wenn der Halter des Fahrzeuges sagt: ich weiß nicht wer gefahren ist, oder ich will nicht verraten, wer gefahren ist, dann kann es duchaus sein, dass er mit einer Fahrtenbuchauflage versehen wird. d.h. er das Fahrzeug nur noch bewegen darf, wenn er nachweisen kann, wann er von wo nach wo gefahren ist.

Viel sinniger fände ich es, wenn man hier endlich zur Halterhaftung übergeht. d.h. wenn ich nicht konkret angeben kann, wer mit meinem Auto geblitzt wurde, muss ichs selbst bezahlen!

Der Halter bekommt das Knöllchen. Egal ob er ohne Maske, Karl mit Maske oder Oskar mit Motrradhelm am Steuer saß.

Dann kann er zahlen oder Angaben zum Fahrer machen.


Goldenike4644 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 07:23

Was wenn er falsche Angaben über den Fahrer macht?

Topses  22.12.2024, 07:28
@Goldenike4644

Wenn der mich angeben würde, hätte er ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung/Beschuldigung am Hals.

Derjenige kann sich ja auch äußern und wenn es rauskommt, kriegt er Ärger.

Mariomadda69  22.12.2024, 08:28
@Goldenike4644

Die Fotos sind so gut ,wenn sie wollen erkennt dich ein gutachter an den Augen u den zahlst du dann gleich mit + Strafe weil du nicht mit Maske fahren darfst

Aure86  22.12.2024, 12:21
@Goldenike4644

Entweder den Fahrer den du angibst gibt es dann wird der sich äußern ob er es denn auch war oder den Fahrer kann man nicht ermitteln dann wären wir wieder beim Halter.

den Trick mit Maske bzw. keinen oder falschen Fahrer benennen haben schon viele versucht und sind gescheitert.

Nichts, da es glücklicherweise keine Halterhaftung gibt. Es kann jedoch ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

WECoyote  22.12.2024, 11:35

Jedoch wird der Halter den Fahrer angeben, da sonst ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann.

Dann wird die Schwerkraft nicht abgeschaltet.