Wisst ihr - ohne nachzuschauen - was das unten gezeigte Verkehrsschild für Radfahrer bedeutet, die ca 15kmh fahren
Frage geht besonders an Autofahrer und Radfahrer, wenn ihr (auch) Radfahrer seid, gerne mit zuschreiben.
26 Stimmen
9 Antworten
...wobei er auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen hat!
Er kann dort fahren, darf soweit ich weiß aber nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Doch, er darf dort fahren.
Ist doch klar, was ich geschrieben habe.
Er fährt 15kmh - er darf es also dort nicht.
Wenn er nicht abbremst nicht. Zumindest laut meiner Erinnerung.
Ich bin mir aber nicht sicher und habe nicht nochmal nachgelesen
Dann spoiler ich mal: deine Erinnerung ist korrekt.
Mir war auch vor Durchlesen der anderen Antworten und Kommentare bekannt, was die gezeigte Schilderkombination bedeutet. Ich hätte vielleicht auch geschrieben, dass er fahren darf, indem er abbremst, aber die Umfrage ist wohl so gemeint, ob er mit der genannten Geschwindigkeit dort fahren darf.
Ich hatte nur, dass Schrittgeschwindigkeit 4 km/h - 7 km/h sein soll, in Erinnerung. Als Fahrradfahrer würde ich mich nicht darauf verlassen, dass mir das Gericht auch eine schnellere Geschwindigkeit durchgehen lassen würde. Solche ungenauen Festlegungen im Gesetz gefallen mir grundsätzlich nicht. Da muss ich immer mit einer strengen für mich ungünstigen Auslegung rechnen können.
Bei solchen Schildern fahre ich mit dem Fahrrad auf der Straße. Selten sehe ich andere Fahrräder auf der Straße. Von denen, die nicht auf die Straße wechseln, reduziert niemand seine Geschwindigkeit. Das ist auch nicht die einzige Regel, an die sich viele nicht halten. Gerne wird zudem auch in falsche Richtung gefahren.
Ich vermute, dass denen, die solche Schilder aufstellen, deren Bedeutung auch nicht allen bekannt ist. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass hier zu einer Fußgängerzone nur bei der Zufahrt von der Straße aus eine entsprechende Beschilderung mit "Fahrrad frei" zu finden ist, aber nicht von der Brücke, die als gemischter Rad- und Fußweg gekennzeichnet ist.
Wisst ihr - ohne nachzuschauen - was das unten gezeigte Verkehrsschild für Radfahrer bedeutet, die ca 15kmh fahren
Das bedeutet, dass wenn hinter so einem Radfahrer ein Auto hängt, wird er sehr wahrscheinlich früher oder später auch viele andere Radfahrer komplett unnötig ausbremsen.
Generell nutze ich als Radfahrer auch z. B. Wirtschaftswege, wenn ich nicht dazu verpflichtet bin.
In der von dir genannten Situation würde ich als Radfahrer auch vorrangig auf dem Gehweg fahren, außer solange auf dem Abschnitt recht viele Fußgänger sind.
notting
Das bedeutet, dass wenn hinter so einem Radfahrer ein Auto hängt, wird er sehr wahrscheinlich früher oder später auch viele andere Radfahrer komplett unnötig ausbremsen.
Das betrifft ja dann die anderen - es ging mir um diesen speziellen Radfahrer und die Bedeutung des Schildes für ihn. Hätte übrigens genauso auch 20km/h schreiben können, oder 30, oder 40.
Hallo,
meines Erachtens kann die Frage nicht eindeutig beantwortet werden.
Grundsätzlich darf auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Eine konkrete Geschwindigkeit ist dafür jedoch nicht definiert. Sinngemäß könnte man sagen, man darf nur so schnell fahren, dass ein rechtzeitiges Stoppen jederzeit möglich und die Behinderung/Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das geht aus Anlage 2 lfd. Nr. 18 Abs. 2 StVO hervor:
"Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Neben Gerichtsurteilen, nach denen Geschwindigkeiten von 4 bis 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit zulässig sind, gibt es auch welche, die bis zu 15 km/h bzw. "deutlich unter 20 km/h" zugestehen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Urteilen meist um die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen handelt. Bei Fahrrädern kommt hinzu, dass die genaue Geschwindigkeit regelmäßig selbst nicht festgestellt werden kann. Welche Geschwindigkeit zulässig ist, hängt meiner Auffassung nach von vielen Faktoren ab, die Individuell beurteilt werden müssen: Sichtbedingungen, Wetter-/Bodenverhältnisse, Verkehrsaufkommen (auch Fußgänger), Verfassung des Fahrers, auch Art des Fahrrades bzw. wie schnell es zum Stehen gebracht werden kann.
Meiner Meinung nach kann eine Geschwindigkeit von 15 km/h also in Einzelfällen zulässig sein, wenn niemand behindert/gefährdet werden kann. Regelmäßig ist jedoch eine niedrigere Geschwindigkeit angebracht.
Sprich: er dürfte es nicht.