Für wen gilt das Schild, dass man nur rechts abbiegen darf in der Situation auf dem Bild?
Gilt es nur für den Straßenverkehr, oder auch für den Angebotsradweg - das Schild ist ja rechts vom Angebotsradweg und nicht eingegrenzt. Der Angebotsradweg beginnt übrigens genau auf der Höhe des Bildbeginns.
Dürfte man als Fahrer auf dem Angebotsradweg links abbiegen - hätte man da rechtlich Vorrang? Direkt gegenüber, als links vom Bild beginnt ein beidseitig benutzungspflichtiger Radweg. Rechts durch die Unterführung dürfte man gar nicht fahren - da verschwindet der Radweg für ein paar Meter einfach. Siehe Bild 2 und 3.
Schild oben rechts, kopiert aus google-maps, daher: sorry für die schlechte Qualität jeweils.
Benutzungspflicht Radweg beidseitig.
Wie es rechts weiterginge - unter dem 30ziger Schild ist ein Schild, dass Radfahrer verpflichtet abzusteigen...
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Da ich die Stelle öfter fahre - also aus der Straße Bild 1 rauskomme, und dann nach links hochwill, frage ich mich, wie das eigentlich legal wirklich geht und wie man da Rechtssicherheit herstellen kann.
Ob es rechtlich so ist, dass ich dort absteigen, als Fußgänger drüber gehen und dann als Radfahrer weiterfahren müsste?
Aktuell benutze ich den illegalen, aber für mich sichersten und schnellsten Weg - und fahre auf der Straße bis zur Vorfahrtsstraße, ignoriere das Schild, dass ich rechts rum müsste und fahre dann links rüber (natürlich unter sorgfältiger Verkehrsbeobachtung).
Ergänzung vom ModeratorHier die Stelle bei Google StreetView: https://maps.app.goo.gl/x83yhaqVQN37DYmC6
