Wann darf/muss/kann man aus dem Fahrradweg/-streifen/etc. rechts abbiegen?

2 Antworten

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Siehe Anlage 3 StVO, lfd.Nr 22:

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
Erläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

Das "Sinnbild Radverkehr" ist hier auf der Fahrbahn zu sehen. Es handelt sich somit um einen vollwertigen Radschutzstreifen. Du darfst somit bei Bedarf dort fahren, aber weder dort "halten" noch parken.

In der Verwaltungsvorschrift zu §12 StVO wird "halten" wie folgt definiert:

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.

Wenn du den Schutzstreifen hier bei Bedarf befährst und es zu einer ungewollten Fahrtunterbrechung kommt, welche durch die Verkehrslage oder durch Anordnungen (z.B. rote Ampel, welche "Halt" anordnet) veranlasst wird, dann ist das kein "Halten".

Fabiokyr 
Fragesteller
 30.01.2022, 14:49

Vielen Dank!

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Olokun  30.01.2022, 15:05

Ich sehe in der in Bild 1 dargestellten Situation den nach StVO notwendigen Bedarf nicht.

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Du darfst Fahrradweg weg nur überfahren wenn Fahrradfahrer nicht behindert wird und es anders nicht geht bei dem Fall würde ich sagen lass es sein. Man biegt vor einander ab oder so wie sich das auch nennen mag aber nicht aus einer Straße mit 2 Fahrstreifen 3 machen oder so ein Unsinn!?!??

Würde ich jetzt behaupten habe fast den Führerschein fehlt nur noch praktische Prüfung.

Fabiokyr 
Fragesteller
 30.01.2022, 14:48

Ich glaube, du hast die Frage nicht ganz verstanden 😅

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