Darf man hier aus einem nicht markierten oder zweitem Fahrstreifen abbiegen?

2 Antworten

Was ist, wenn es aber zwei markierte Fahrstreifen fürs Rechtsabbiegen gibt 

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO §37 Abs.2 schließt dies aus:

Grünpfeil 27 1. 
Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn
(a) …
(b) …
(f) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen,
Motolex 
Fragesteller
 17.06.2023, 10:14

Also auch wenn der Streifen nicht markiert ist? Also so ein leerer steifen aus dem man ja auch abbiegen kann

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Ja man darf von jedem geeigneten Fahrstreifen nach rechts abbiegen.

Wer etwas anderes behauptet möchte das bitte belegen

Stadewaeldchen  17.06.2023, 09:36
Wer etwas anderes behauptet möchte das bitte belegen

Ich stolpere über

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist (...)
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

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nobodyathome  17.06.2023, 13:31
@Stadewaeldchen

Da muss ich erst mal darüber nachdenken aber ich habe auch noch keinen Abbigegepfeil bei mehrspurigen Abbigespuren gesehen

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Antitroll1234  17.06.2023, 09:42
Wer etwas anderes behauptet möchte das bitte belegen

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO schließt zusätzlich von @Stadtwäldchen, die Anbringung des Grünpfeilschildes aus bei mehreren Fahrstreifen fürs Rechtsabbiegen.

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