Darf man hier aus einem nicht markierten oder zweitem Fahrstreifen abbiegen?
Also es ist ja laut machen vorgeschrieben, dass bei so einem Schild nur aus dem rechtesten Fahrstreifen abbiegen darf. Was ist, wenn es aber zwei markierte Fahrstreifen fürs Rechtsabbiegen gibt oder einen nicht markierten Mittelstreifen (aus dem kann man ja auch abbiegen wohin man will)?
Darf man aus den genannten Fahrstreifen auch bei diesem Grünpfeilschild nach rechts abbiegen, obwohl es sich nicht um den am weitesten rechts gelegenen Streifen handelt?
2 Antworten
Was ist, wenn es aber zwei markierte Fahrstreifen fürs Rechtsabbiegen gibt
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO §37 Abs.2 schließt dies aus:
Grünpfeil 27 1.
Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn
(a) …
(b) …
(f) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen,
Also auch wenn der Streifen nicht markiert ist? Also so ein leerer steifen aus dem man ja auch abbiegen kann
Ja man darf von jedem geeigneten Fahrstreifen nach rechts abbiegen.
Wer etwas anderes behauptet möchte das bitte belegen
Danke, das hatte ich zwar bereits vermutet, aber mir fehlte grad die Muße das nachzuschlagen.
Wer etwas anderes behauptet möchte das bitte belegen
Ich stolpere über
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist (...)
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Da muss ich erst mal darüber nachdenken aber ich habe auch noch keinen Abbigegepfeil bei mehrspurigen Abbigespuren gesehen
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO schließt zusätzlich von @Stadtwäldchen, die Anbringung des Grünpfeilschildes aus bei mehreren Fahrstreifen fürs Rechtsabbiegen.