Staatsbürgerschaft – die neusten Beiträge

Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
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Habe ich das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Hallo 🙋🏻‍♀️
kann mir vielleicht jemand von euch behilflich sein?

Ich bin 28 Jahre alt und bin Enkelin türkischer Gastarbeiter, also 3. Generation.🙈 Ich bin hier in Deutschland geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen. Derzeit bin ich aus privaten Gründen arbeitslos (Arbeitssuchend) aber ich beziehe kein Arbeitslosengeld oder sonst was. Mein Mann arbeitet im Ausland also finanziell habe ich auch keine Probleme. Bin gerade schwanger deswegen ist es auch schwierig in der Schwangerschaftsphase eine Arbeitsstelle zu bekommen. Meine Eltern leben auch schon seit 47 Jahren in Deutschland. Jedoch fühle ich mich von der Gesellschaft ausgeschlossen. Nur weil meine Eltern aus der Türkei kommen heißt das nicht, dass ich gleich Ausländer bin. Schließlich bin ich ja hier geboren! Ich gehöre einfach hier her, hier ist mein Zuhause, meine Heimat und Türkei ist die Heimat meiner Eltern die ich gerne besuche. Leider sehen die von der Ausländerbehörde das nicht so und lehnen oft vieles ab und werde meistens diskriminiert... Naja langer Rede kurzer Sinn; Ich will die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, weil es mir in erster Linie um die Zugehörigkeit geht. Und um ehrlich zu sein habe ich es satt als hier geborener ständig bei allem wie zum Beispiel Papierkram, Pass, Ausweis etc. Zum türkischen Konsulat zuspringen. 🤦🏻‍♀️

Wisst ihr eventuell ob ich das Recht habe die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen ? Eigentlich ja schon aber sobald ich es beantragen will, deuten sie mir immer an dass es nicht klappen wird (hat auch damals nicht geklappt als ich Schülerin war). 😕 Ich bedanke mich schon mal an alle die mir schreiben werden.☺️ Liebe Grüße, die deutsche mit türkischem Wurzeln. 😁

Deutschland, Recht, Staatsbürgerschaft

Auswirkung Verzicht auf Vatersname bei Spätaussiedlerin (RUS)?

Hey :-)

Meine Verlobte und ich wollen Ende des Jahres Heiraten. Sie ist 2006 im Alter von 17 Jahren als Spätaussiedlerin (aus Russland) nach §7 BVFG nach Deutschland gekommen. Es wurde nie eine Namenserklärung auf Verzicht des Vatersnamen abgegeben.

In sämtlichen deutschen Dokumenten taucht der Vatersname meiner Verlobten nicht auf, da bei der Einreise via Friedland der Name vom russischen Reisepass in lateinischer Schriftform (und da steht ja der Vatersname nicht) übernommen wurde.

Da der Vatersname aber in ihrer russischen Geburtsurkunde in kyrillisch steht, besteht unser Standesamt (wir heiraten in Deutschland) auf die Namenserklärung meiner Verlobten, da Sie ansonsten später nicht mit "Vorname Nachname", sondern mit "Vorname Vatersname Nachname" in den Eheurkunden (und zukünftig auch im deutschen Perso und Reisepass) geführt wird.

Meine Verlobte hat die doppelte Staatsbürgerschaft.

Jetzt habe ich 2 Fragen:

  1. ist das Vorgehen des Standesamtes bzw. die vom Standesamt mitgeteilte Namensgebung so korrekt?
  2. wenn meine Verlobte nun die Namenserklärung (Verzicht auf den Vatersnamen) abgibt, dann ist klar, dass in Deutschland der gewünschte Namen dabei raus kommt. Wie ist es denn aber mit ihren russischen Dokumenten? Sie muss ja eh zum Konsulat um den russischen Reisepass anzupassen (neuer Nachname). Kann es da Probleme geben, dass sie eine Namenserklärung abgegeben hat? Gibt es da evtl. zukünftig Probleme mit der Einreise nach Russland (wenn sie mit dem neuen russischen Pass einreist)?

Liebe Grüße :)

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