zerbeulte Dose - Pfand zurück?

hallowollte heute ein paar plattgedrückte Dosen im Laden abgeben. Der Laden hat keinen Leergutautomat denn da wird noch alles per Hand gemacht. Die Verkäuferin sagte mir das sie die nicht annimmt da sie platt sind, obwohl ja noch das Logo und der Strichcode erkennbar sind. Ich habe an den Großhandel der Verkaufsstelle geschrieben und als Antwort erhalten:

*Sehr geehrter Herr ,

ich habe vollstes Verständnis für Ihre Verärgerung.Nur muss ich Folgendes klarstellen, im Zählzentrum werden zerdrückte Dosen auf denen das DPG Logo nicht mehr eindeutig lesbar ist nicht erkannt und somit nicht gutgeschrieben (als No-Read ausgewiesen). Nach Aussage der Verkäuferin waren die besagten Dosen komplett flachgedrückt und somit konnte sie eine Pfandrückerstattung nicht gewährleisten und verweigerte die Annahme dieser Dosen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen die Sachlage schildern und bitte Sie in Zukunft nur Dosen mit einwandfrei lesbarem DPG-Logo zurückzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Gebhard VoltenauerUtz GmbH & Co. KGKolpingstraße 4088416 Ochsenhausen*

Wie verhält es sich denn nun richtig? Auf fast allen Seiten liest man die Verkaufeinrichtung müssen auch zerbeulte oder platt gedrückte Pfandflaschen oder Dosen annehmen wenn der Strichcode oder das Logo noch erkennbar ist. auch auf den Seiten des BMU http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pfandpflichtfaqde_bf.pdf liest man dieses. Ich möchte auch nicht gleich zur Polizei um das zur Anzeige zu bringen aber trotzdem finde ich das man doch ein Recht darauf hat für eine Pfandflasche oder Dose das Geld zu bekommen. Weiß jemand eine konkrete Stelle an die man sich wenden kann und gibt es sowas wie ein Musterschreiben, denn auch davon hab ich gelesen .

Danke schon mal für alle Antworten Gruß Allgoi

Umwelt, Pfand, Pfandflaschen

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