Warum fällt auf Saftflaschen kein Einwegpfand an?

10 Antworten

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zwangspfand kommt nur auf erfrischungsgetränke. zuerst waren das alle kohlensäurehaltigen softdrinks sowie bier. sekt und alkopops wurden da vom gesetzgeber anders eingestuft. inzwischen hat man die regelung insoweit angepasst, dass man eistee und stilles wasser (besonders die dinger mit fruchtgeschmack boomen) auch als erfrischungsgetränke eingestuft hat. ich schätze, man hat säfte schlichtweg nicht als erfrischungsgetränke eingestuft. sie erfrischen ja tatsächlich nicht besonders gut (mich jedenfalls nicht), höchstens in form von schorle. und die wiederum ist ja pfandpflichtig. meiner meinung nach wird es aber sicher nicht mehr lange dauern, bis auf saftflaschen auch pfand erhoben wird.

Benjy 
Fragesteller
 02.03.2009, 14:41

20x DH! Du hast Ahnung... Vielen Dank!

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Soweit ich weis hängt das damit zusammen, das keine Kohlensäure in der Flasche ist.

Benjy 
Fragesteller
 01.03.2009, 14:37

Das hatte ich mir auch erst gedacht, aber auf Eistee oder stilles Mineralswasser fällt ja auch dieses Einwegpfand an...

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Taraa  01.03.2009, 14:41
@Benjy

kopfkratz dann habe ich auch keine Idee mehr.

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Bei Sekt- und Wein- und Schnapsflaschen gib's auch kein Pfand...

Benjy 
Fragesteller
 01.03.2009, 14:43

Sind ja auch keine Plastikflaschen...^^

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Weil sie in umweltfreundlichen, wiederverwendbaren Verpackungen, in diesem Fall aus Glas sind. Wären sie in Plastikflaschen oder Dosen, müste man Pfand zahlen.

Benjy 
Fragesteller
 02.03.2009, 12:25

Ich meine ganz bewusst die Saftflaschen aus Plastik. Hohes C gibt es glaube ich gar nicht mehr in Glasflaschen.

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kevinwelsch  19.11.2010, 11:33
@Benjy

Doch Hohes C gibt es auch in Glasflaschen, aber da ist Pfand drauf...

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Ab 2003 griff das Dosenpfand, ab 2006 ausgeweitet auf Bier, MiWasser, Erfrischungsgetränken, Alkohol Mixgetränken.

Es gilt NICHT für: Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare, • Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, • diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung mit Ausnahme solcher für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Klartext Diätgetränke kein Pfand, Isotonische Sportgetränke doch Pfand. • Wein und Spirituosen.

Weiter ausgenommen sind Mehrwegflaschen, die aber meistens schon bepfandet sind, und ökologisch vorteilhafte Verpackungen, z.B. TetraPaks.

d.h. auch, eine Einweg Glasflasche für Wein ist nicht bepfandet, eine Einweg Glasflasche für MiWa, Limo, Bier oder Weinschorle ist mit 25 cent Zwangspfand belegt.

Das Ziel war ursprünglich das Erhöhen der Mehrwegquote, an diesem Ziel ist das Pfand aber vorbei geschossen. Der Verbraucher hat sich an das Pfand gewöhnt, egal ob Ein- oder Mehrweg.

Benjy 
Fragesteller
 05.03.2009, 11:04

Aha. Sehr Informativ. Danke!

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