Ab 2003 griff das Dosenpfand, ab 2006 ausgeweitet auf Bier, MiWasser, Erfrischungsgetränken, Alkohol Mixgetränken.
Es gilt NICHT für: Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare, • Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, • diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung mit Ausnahme solcher für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Klartext Diätgetränke kein Pfand, Isotonische Sportgetränke doch Pfand. • Wein und Spirituosen.
Weiter ausgenommen sind Mehrwegflaschen, die aber meistens schon bepfandet sind, und ökologisch vorteilhafte Verpackungen, z.B. TetraPaks.
d.h. auch, eine Einweg Glasflasche für Wein ist nicht bepfandet, eine Einweg Glasflasche für MiWa, Limo, Bier oder Weinschorle ist mit 25 cent Zwangspfand belegt.
Das Ziel war ursprünglich das Erhöhen der Mehrwegquote, an diesem Ziel ist das Pfand aber vorbei geschossen. Der Verbraucher hat sich an das Pfand gewöhnt, egal ob Ein- oder Mehrweg.