tarifvertrag IGZ kündigungsfrist tage oder kalenderwochen?
im Manteltarifvertrag IGZ steht: "Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.
In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden."
Wenn ich nun am 01.08.2019 (Donnerstag) angefangen habe, kann ich am 28.08.2019 (Mittwoch) mit einer Frist von 2 Tagen kündigen? das wären 28 Tage und demnach exakt 4 wochen. oder gelten kalenderwochen, demnach wäre der 28.08. die 5te kalenderwoche und somit würde eine andere frist greifen?
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