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Ist mein Lehrer dazu befugt?

Vor ein paar Wochen mussten wir einen Praktikumsbericht abgeben. Da es genaue Vorgaben gab und ich anfangs Schwierigkeiten hatte, habe ich den Praktikumsbericht mit falscher Formatierung abgegeben. Schlussendlich habe ich meinen Lehrer, vor Ende des Abgabetermins, gefragt, ob ich den Bericht nocheinmal korrigiert abgeben darf. Daraufhin hat er mir ausdrücklich gesagt, dass es kein Problem wäre, weil es 1. vor Ende des Abgabetermins war und ich ihn freundlich gebeten habe. Er meinte nur, dass er mir den anderen Bericht nicht wiedergeben kann, da dieser schon Zuhause bei ihm ist.

SO: Drei Wochen später und der Lehrer gibt mir beide Berichte wieder und welchen hat er korrigiert? DEN FALSCHEN. Er hat mir genau die Fehler angestrichen, die eigentlich korrigiert waren und als ich ihn nach der Stunde freundlich darauf angesprochen habe, hat er mich nur belächelt und mich kein Stück Ernst genommen. Jetzt gerade habe ich nochmal gefragt, ob er kurz Zeit hätte diesbezüglich kurz zu sprechen, doch er hat nur wieder gelächelt und gesagt, dass er jetzt Pause hätte.

Ich hasse diesen Lehrer schon so, aber seine Art und Weise und dann dieser unprofessionelle Umgang geht doch garnicht oder lieg ich falsch?!

PS: Meine Note tut erstmal nichts zur Sache, Fakt ist, dass ich eine bessere Note gehabt hätte, weil mir genau die Punkte fehlen, die wegen Form und Seitenzahlen ect berichtigt waren.

nur um das nochmal klarzustellen, bevor ich den Bericht abgegeben habe, habe ich nachgefragt, ob ich den nochmal korrigieren kann, weil die Formatierung einfach nicht funktioniert hat!

Nein, er darf es nicht 67%
Ja, er darf es und es ist nicht schlimmprak 27%
Anderes 7%
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Notfall (!) Abitur Frage: Aufgabenstellung im Deutsch LK?

Liebe Gute-Frage Gemeinschaft,

bei der Bearbeitung einer Aufgabenstellung eines Sachtextes mit einem weiterführenden Schreibauftrag ist mir eine wichtige Frage aufgekommen, die ich bisher leider noch nicht beantworten konnte. Angesichts der morgigen LK-Prüfung (!) würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnten.

Wenn die Aufgabenstellung lautet: "Analysieren Sie...", setzt der Erwartungshorizont bei der Analyse eine Wiedergabe des Gedankengangs in seinen wesentlichen Merkmalen, eine Analyse der Argumentationsstruktur, der sprachlich-stilistischen Besonderheiten, der Leserlenkung, der Intention sowie der Wirkungsmöglichkeiten voraus.

Meine Frage ist, wie es sich verhält, wenn die Aufgabenstellung einfach oder mehrfach konkretisiert ist.

Im Jahr 2019 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie die Rede. Erläutern Sie dabei die wesentlichen Aussagen und untersuchen Sie, wie der Redner das Thema als Schriftsteller entfaltet und welche Wirkungsmöglichkeiten sich daraus ergeben." Hierbei wurden im Erwartungshorizont neben der Wiedergabe des Gedankengangs lediglich eine Untersuchung der sprachlich-rhetorischen Gestaltung, der Gedankenentfaltung und der Wirkungsmöglichkeiten erwartet. Nicht aber die Argumentationsstruktur.

Im Jahr 2021 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie den vorliegenden Auszug im Hinblick auf die Position und die Aussagen der gedanklichen Entfaltung. Berücksichtigen Sie dabei die Argumentationsweise und die Art der Leserlenkung." Hierbei waren im Erwartungshorizont die Position, der Gedankengang, die Argumentationsweise und die Leserlenkung zu berücksichtigen. Nicht jedoch die sprachlich-stilistischen Mittel.

Natürlich kann die Verwendung der Sprache in andere Teilbereiche wie z.B. die Leserlenkung mit einbezogen werden, jedoch war dies nicht explizit aufgeführt.

Deshalb lautet meine Frage: Sollte eine Konkretisierung der Analyse vorliegen, gilt es dann nur die in der Aufgabenstellung angegebenen Punkte aufzugreifen oder müssen auch die nicht erwähnten Punkte bearbeitet werden?

Ich habe Angst, auf einen Punkt einzugehen, der am Ende nicht bewertet wird. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mich hier aufklären könnten.

1000 Dank und liebe Grüße,

Louis

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