Harz 4 Jobcenter Umzug abgelehnt?

Guten Tag.

Ich habe ein großes Problem. Ich beziehe Leistung vom jobcenter. Ich bin derzeit alleinerziehende Mutter. Ich würde gern mit den Vater meiner Kinder zusammen ziehen. Wir suchen schon seit 2 Jahren eine passende Wohnung , da meine Wohnung zu klein wäre , dass der Kindsvater zu mir zieht. Meine derzeitige Wohnung hat 81 qm und besteht aus 3,5 Zimmer wobei das halbe Zimmer nicht bewohnbar ist da es ein durchgangszimmer ist. Der Papa der Kinder wohnt bei seinen Eltern. Wir sind in keiner Beziehung ,sprich wir teilen uns kein Bett.Wir hatten im Oktober 2020 eine passende Wohnung gefunden und haben beide die Anerkennung des Umzugsgrund bekommen. Nun leider hat er mit der Wohnung doch nicht geklappt. Nun haben wir eine passende Wohnung gefunden , wo die Miete nach Angaben der Hamburger Fachanweisung passt und auch die qm. Wir wären , wenn der Papa zu uns zieht 5 Personen im Haushalt. Nun hat er die Anerkennung des Grundes für die neue Wohnung bekommen von seinen Sachbearbeiter und ich als Mutter von meinen Sachbearbeiter

nicht. Mit der Begründung das meine Wohnung vom Platz her ausreicht und der Bescheid vom Oktober fehlerhaft sei. Wir sind beide beim selben Jobcenter. Die Wohnung würde den Papa allein nicht zustehen. Auf seiner Zusage stehe auch das ihm die Hälfte der Kaution zusteht. Ich möchte ja mit ihm zusammen ziehen und dann würden wir ja unter einer bedarfsgemeinschaft fallen. Das jobcenter würde von der neuen Gesamtmiete 1/5 übernehmen und von mir leider nur die mitkommen meiner derzeitigen Wohnung. Aber wenn wir als bedarfsgemeinschaft zählen dann waren wir 5 also müssten sie ja auch die Miete für alle 5 Personen bezahlen? Ich habe auch einen widerruf zu der Ablehnung eingereicht ,aber leider kann dies bis zu 3 Monate dauern.

Umzug, Hartz IV, Jobcenter
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen
Auskunftspflicht gegenüber Jobcenter?

Folgender Sachverhalt:

Das Jobcenter verlangt von meiner Person (Angestellter öffentlicher Dienst) eine Einkommens- und Vermögensauskunft. Hintergrund ist der unterhaltsberechtigte Sohn (4 Jahre) welcher in einer Haushalts und Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ex Partnerin lebt. Diese bezieht Leistungen nach SGB II. In ihrem letzten Bewilligungsbescheid wurden allerdings Leistungen meines Sohns betreffend abgelehnt, einzig Ihr wurden diese bewilligt. Sein Einkommen (Unterhalt + Kindergeld) übersteigen seinen Bedarf, weswegen Leistungen abgelehnt werden. Ich zahle derzeit Unterhalt lt Düsseldorfer tabelle i.H.v. 286€ was auch entsprechend angerechnet wird. Ist das jobcenter berechtigt erneut alle meine Einkommens und Vermögensverhältnisse einzusehen?

1. Steht er nicht im Bezug

2. Wird das Auskunftsersuchen damit begründet dass jede Maßnahme die zur Minderung oder Ausschluss des leistungsbezuges führen kann eingeholt werden darf. Diese Voraussetzung trifft aber wie erwähnt meiner Meinung nach nicht zu.

3. Vorausgesetzt es wird ein erhöhter Unterhaltsanspruch festgestellt, darf dieser der Mutter bzw Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden?

4. Das Jugendamt dürfte eine Überprüfung der Unterhaltshöhe natürlich in gewissen Abständen vornehmen, das jobcenter doch aber eigentlich in diesem Fall nicht oder?

Im voraus vielen Dank für die Antworten.

Recht, Unterhalt, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter will 2500€?

Auf dem ersten Papier steht:

Sehr geehrter Herr (MeinName)

die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass von ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu ihrer Information bestimmt.

Mit freundlichen Grünen

Jobcenter (meine Stadt)

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Auf dem zweiten Papier steht:

Mehrfachfertigung
Erstattungsanspruch

Sehr geehrter Herr (Jemand der bei der Stadt arbeitet)

mit Schreiben vom XX.11.2020 habe ich für

(jetzt steht hier mein Name, meine Versicherungsnummer, meine Straße und Hausnummer und meine PLZ sowie Wohnort)

einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.

Dem Obengenannten wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenters (meineStadt) für den Zeitraum von 3 Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 bewilligt.

Er hat jedoch Anspruch auf Sonstiges Einkommen für den oben genannten Zeitraum. Es besteht insoweit ein Erstattungsnapsuch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro (§§40 Absatz 1 Satz 1 und 40a SGB 2 i.V.m. $ 104 SGB X).

Der Erstattungsbeitrag on Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro ist von ihnen wie folgt bis zum 02.07.2021 unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszwecks zu überweisen:

(jetzt stehen da Bankdaten, aber unwichtig für diese Frage)

Ich bin echt verwirrt und wüsste nicht mal warum ich die 3 Monate Hartz 4 zurückzahlen soll, denn ich hatte nie eine Arbeit in dieser Zeit und hatte definitiv einen Anspruch auf das Geld, so wie aktuell noch. Da heute Freitag Abend ist und ich so schlau war gerade die Briefe zu öffnen, muss ich warten bis Montag früh um 8 Uhr bevor ich dort anrufen kann. Deswegen erhoffe ich mir hier ernstgemeinte Antworten.

Recht, Hartz IV, Jobcenter

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