Nach der Mahnklage kommt E-Mail mit Zahlungswille?

Hallo,

ich habe in Österreich letzte Woche am Montag eine Mahnklage eingereicht, weil mein Fitnesscenter mir die Mitgliedsbeiträge für Lockdown-Monate nicht zurückerstattet hat. Davor habe ich natürlich etliche male Schreiben und E-Mail mit Zahlungsaufforderung geschickt. Einmal wurde mir Gutschein und "gratis Verlängerung" angeboten und restliche Schreiben wurden einfach ignoriert.

Bei jedem Schreiben habe ich auch meine Kontodaten bekanntgegeben für die Zurücküberweisung. Heute eine Woche später kam eine E-Mail von Fitnesscenter mit Bekanntgabe der Kontodaten. Häää!?

Jetzt kann ich nichts mehr ädnern oder? Wenn ich meine Kontodaten bekanntgebe, bleibe ich auf Mahngebühren in der Höhe von 48Euro sitzen, weil diese wurden ja auch beim Zahlungsbefehl miteinbezogen. Die müssen das Geld jz mit Zahlungsbefehl überweisen oder?

Wenn ich Kontodaten bekannt gebe die überweisen mir die Monatsbeiträge zurück, bekomme ich meine Mahngebühren nicht mehr und beim Einspruch wird der Richter mich schuldig machen, warum ich eine Klage einreiche obwohl ich das Geld schon habe.

Aber ein Punkt ist wichtig oder!: Denn ich habe mehrmals die Sporteinrichtung angefordert mir die Beiträge zurück zu überweisen. Diese haben das nicht gemacht. Sie hatten mehr als 14 Monate dafür Zeit. 1 Woche nachdem ich die Mahnklage eingereicht habe wollen die plötzlich meine Kontodaten!?

Wie soll ich vorgehen? Ich warte lieber bis die Mahnklage bei denen ankommt oder?

Ich habe nämlich 1 Woche vor der Zahlungsbereitschaft die Mahnklage eingereicht. Das ist ein wichtiger Punkt oder!?

Ich bin trotzdem auf der Safeseite oder!?

Fitnessstudio, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Deutschland, Recht, Gesetz, Gericht, Euro, Justiz, Konsument, Konsumentenschutz, Österreich, Richter, Verbraucher, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Fragen zum Thema Euro