Krügerrand-Goldmünz?

Mungukun  15.06.2023, 11:50

Was stand denn in der Anzeige? Wurde sie als echt verkauft? Wie hast du festgestellt, dass sie nicht echt ist?

Polarstern82 
Fragesteller
 15.06.2023, 11:59

In der Beschreibung stand nur Münze. Ich habe Bilder im Netz mit meiner Münze verglichen und der unterschied sieht man beim Kien.

mulan2255  15.06.2023, 13:28

Was ist hier ein Kien? Kinn?
Was sagt dir, dass die Münze nicht echt ist? Hast du dir nicht die Frage schon vorab gestellt, wieso eine Unze nicht um die 1800 € kostet?

Polarstern82 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:21

Ich dachte es wäre ein Schnäppchen 😝

6 Antworten

Bei einem Preis von 20€ kannst Dir eigentlich denken, dass das keine Original Krügerrand Goldmünze sein kann !!

Von Experte tommgrinn bestätigt

Der Verkauf von solchen falschen Münzen ist verboten, wenn sie nicht klar als Fake gekennzeichnet sind (also irgendwo zb ein klar ersichtliches „copy“ eingeprägt ist). Somit hat sie keinerlei Verkaufswert als Münze. Ist sie aus Gold, dann bekommst du den Goldpreis dafür wenn du sie als schmelzware verkaufst.

https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__11.html

mulan2255  16.06.2023, 11:32

Wenn sie echt gewesen wäre, hättest du sie garantiert nicht für 20€ bekommen. Und weiterverkaufen ist sicher ohne weiteres möglich, aber nur unter der Maßgabe ehrlichen Geschäfts, d.h. du musst klar und sofort sichtbar darauf hinweisen, dass es sich nur um eine Replik oder sowas handelt. Und der Preis kann auch nur max. 20€ betragen (eher weniger). Damit ersparst du einen Käufer und dir selber Ärger. Denn du wärst dann nicht die erste Person, die wegen Betrugsversuchs angezeigt wurde, besonders, wenn jemand mehr bezahlt hat, als es wert ist.

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NoLies  16.06.2023, 12:09
@mulan2255

Warum ich? Wolltest du das als Antwort schreiben.

Und nein, der Verkauf ist nicht erlaubt, auch nicht, wenn man mit angibt, dass es ein Fake ist.

Es ist verboten,
solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
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mulan2255  16.06.2023, 12:23
@NoLies

Oh, sorry, da bin ich wohl in die falsche Rubrik gestolpert und hab’s nicht bemerkt. Ich hoffe auf dein Verständnis. FS wird es sicher richtig einordnen.

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Moin

Steht doch auch Suid Aerika drauf und nicht Suid Afrika, wenn der Anbieter nur Krügerrand geschrieben hat, dann wirst Du kaum was machen können. Ihm eine Betrugsabsicht nachzuweisen wird kaum möglich sein und die Ware zurücknehmen, warum sollte er das? Es gibt eine Menge solcher "Fake" Münzen, da muß man genau schauen, bei Deiner ist das klar ersichtlich.

Woher ich das weiß:Hobby

Die Münze ist Fake. Sie darf so nicht weiterverkauft werden.

Ich würde vom Vertrag (Ebay?) zurücktreten.

Woher ich das weiß:Hobby
Mittelalter1200  14.02.2024, 08:29

Moin

Nein, kein Fake, steht alles drauf um sie von der echten Münze zu unterscheiden:

Suid Aerika und auf der anderen Seite steht Fingoud statt FynGold.

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Mittelalter1200  14.02.2024, 08:31

Nein, darf sie, warum auch nicht:

Steht ja drauf, SUID AERIKA und FINGOUD

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tommgrinn  14.02.2024, 09:20
@Mittelalter1200

Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass es echtes Gold sein könnte. Es muss klar gekennzeichnet sein, dass es sich hierbei nur um eine Kopie handelt.

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Mittelalter1200  14.02.2024, 09:29
@tommgrinn

Moin

Das "Münzbild" ist hier eindeutig, jeder kann die deutlichen Abweichungen erkennen. Solange so etwas nicht als Münze angeboten wird ist das rechtlich weiterhin eine Grauzone, eine Klage gegen den Anbieter hat kaum Aussichten auf Erfolg.

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tommgrinn  14.02.2024, 09:57
@Mittelalter1200
Das "Münzbild" ist hier eindeutig, jeder kann die deutlichen Abweichungen erkennen.

Nein, ein Leihe nicht. Schau dir Spielgeld an. Da ist es wirklich eindeutig gekennzeichnet, obwohl man meinen würde, dass bei der Größe und Aussehen, das eh keiner verwechseln könnte.

Solange so etwas nicht als Münze angeboten wird

Lies die Frage noch einmal durch. Es ist als solche angeboten worden.

ist das rechtlich weiterhin eine Grauzone, eine Klage gegen den Anbieter hat kaum Aussichten auf Erfolg.

Du vermischst hier verschiedene Sachen und gehst von falschen Prämissen aus.

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Mittelalter1200  14.02.2024, 10:06
@tommgrinn

Stimmt, als Münze angeboten, würde trotzdem schwierig sein, hier mit Erfolg zu klagen, möglich aber schwierig. Wir hatten dieses Thema auch schon im Münzforum.

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tommgrinn  14.02.2024, 10:15
@Mittelalter1200

Wahrscheinlich deutest du hier auch auf ein Urteil von vor paar Jahren, was exakt gegen den Käuferschutz geschossen hat, da es faktisch dem Verkäufer von Falsch-Gold recht gab... Leider habe ich die Details nicht mehr parat. Da wir hier aber zu wenig Details zu diesem Fall hier kennen, ist der Rest nur Spekulation.

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