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Bundeswehr Mobbing und Beleidigung durch Stubenkameraden was tun?

Hallo.

Ich bin nun die 6. Woche bei der Bundeswehr in der Grundausbildung.

Zu mir bin 20 (türkisch) und der andere 28 Jahre (libernese)

Bei mir auf der Stube ist jemand der mich seit circa 1 Woche versucht fertig zu machen.

Am Anfang haben wir uns noch einigermaßen verstanden aber mir der Zeit wurde er immer mehr anders zu mir.

Er hat angefangen mich zu kritisieren sobald ich einen Test (z.B schwimmen) nicht so gut war wie alle anderen oder beim Marsch nicht mithalten konnte.

Dann kamen am Anfang so sprüche wie was kannst du überhaupt und was machst du bei der Bundeswehr kündige lieber. Ab und zu kommen noch sprüche aber da hab ich mir erst nichts bei gedacht.

Nun am Mittwoch kam dann der Höhepunkt. Ich bin nach Edeka gegangen und als ich wieder da war meinte er Was ich für einer sei nucht Bescheid gebe und nicht ihm etwas mitbringe . Dann hat er gesagt ich soll ihm eine 1,5l Flasche wasser von mir geben da hab ich gesagt die Brauch ich selber aber ich kann dir etwas abfüllen.

Da hat er angefangen mich zu beleidigen mit ihr sch* Türken seit geizig hauptsache dicken mercedes fahren ihr seit so ein ehrenlos Volk Abschaum bla bla

Dann meinte er zu mir öfters ich wäre Müll und zu einem meinte er ich sei wohl sein Hund und beiße. Ich Sei einer der auf jeden Cent achtet und geizig wie sau. Solle am besten kündigen etc

Ich hab 2x mit ihm geredet und ihm gesagt das er mich nicht beleidigen kann bzw soll und mich in Ruhe lassen soll mit so etwas. Heute war Freitag und nach Dienstausscheid wieder geh raus aus dem Zimmer.

Was soll ich nun machen ? Zum inspektionsfeldwebel?

Mobbing, Bundeswehr, rassistisch

Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
Bundeswehr, Politik, Gesetz, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Verfassung, Wehrpflicht, Philosophie und Gesellschaft

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