Hallo, ich bin Schülersprecher eines Kollegs (Gymnasium des 2. Bildungsweges) in Bayern. Da ich bei manchen Fragen von Schülern nicht weiter komme bzw. weder im Internet noch in der GSO etwas genaues dazu finde, habe ich mich entschlossen es mal hier zu probieren.
Ein Schüler mit Attestpflicht (ärztliches Attest ab den 1. Fehltag) verschläft und kommt deswegen ca. eine Stunde zu spät in die Schule. Nun verlangt die Lehrkraft auch für diese fehlende Stunde ein Attest. Da man sich natürlich nicht für das Verschlafen ein Attest holen kann verlangt die Lehrkraft, dass der Schüler beim Arzt lügt um eins zu bekommen. Nun meine Fragen dazu: 1. Darf die Lehrkraft für einzelne Stunden ein Attest verlangen? 2. Kann man für die Aufforderung zur "Erschleichung" eines Attests gegen die Lehrkraft vorgehen?