GSG9 vs. KSK Auslandseinsätze ?
Hallo,
ich habe mich letztens gefragt wie das geregelt ist welche Spezialeinheit wann im Auslandtätig wird. Auf der Homepage der GSG9 steht nur:
``Gemäß § 8 (2) Bundespolizeigesetz kann die Bundespolizei zur Rettung von Personen im Ausland eingesetzt werden.
Neben dem KSK (Kommando Spezialkräfte) der Bundeswehr kann somit auch die GSG 9 zur Rettung von Menschenleben im Ausland befugt sein. Die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen sind durch die Ministerien klar definiert.´´
Meine frage ist jetzt: Was heißt
´´Zuständigkeitsgrenzen sind durch die Ministerien klar definiert.´´
wann ist wer zuständig?
1 Antwort
Da die GSG9 zur Bundespolizei gehört und somit dem Innenministerium unterstellt ist, kann sie zum Einsatz kommen, wenn deutsche Liegenschaften (z.B. Botschaften) oder Schiffe unter deutscher Flagge, die nach dem Flaggenprinzip "schwimmende Gebietsteile der Bundesrepublik Deutschland" darstellen, in eine Notlage geraten, in der ein Einsatz von Spezialeinheiten geboten ist und notwendig erscheint. Bei Luftfahrzeugen kommt es hier darauf an, ob sie sich über fremden Staatsgebiet oder dem offenen Meer befinden.
Das KSK kann zum Einsatz kommen, wenn bspw. deutsche Staatsbürger in fremden Staatsgebiet z.B. durch kriegerische Handlungen in Gefahr geraten.