Angriff auf Soldaten in Uniform?

11 Antworten

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob Du dienstlich oder privat unterwegs bist. Und wenn dienstlich, dann wo und aus welchem Grund.

Auf militärischem Gelände gelten ein wenig andere Gesetze und Regeln als außerhalb. Was die entsprechenden Gesetze bezüglich Militär und Soldat angeht, bin ich allerdings nicht wirklich bewandert. Da können andere sicherlich besser Auskunft geben.

Außerhalb von militärischem Gelände wird aber generell kein Unterschied zwischen dem Angriff auf einen Zivilisten oder eine uniformierte Person gemacht.
Den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es entgegen der weit verbreitenden Meinung auch nicht, Beleidigungen gegen Beamte werden vor dem Gesetz genauso behandelt wie Beleidigungen gegenüber Zivilisten.

Allerdings gibt es den Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113, §114 StGB) sowie seit 2017 auch den Straftatbestand des Widerstands oder tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB). Letztere sind z.B. Feuerwehrleute oder Rettungsdienstmitarbeiter im Einsatz, die von Dritten angegriffen, beleidigt oder an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden.
Ob Du jetzt als uniformierter Soldat ggfs. eine Vollstreckungsbeamten gleichstehende Person bist, kommt meiner Meinung dann darauf an, was Du gerade tust. Bist Du beispielsweise unterstützend im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Einsatz und Übung (z.B. Beseitigung von Unwetterschäden, Hilfe bei Sturmflut und Überschwemmung oder Waldbräden sowie Unterstützung bei sonstigen Notfalleinsätzen) tätig und wirst während der Ausübung Deines Dienstes angegriffen, dann könnten die entsprechenden Paragraphen Anwendung finden, sofern es hier bei den "militärischen Gesetzen" nicht noch gesonderte Gesetze und Regelungen gibt.

Bezüglich der Festnahme: § 127 StPO befugt Jedermann, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist. Fraglich und durch Laien schwer zu beurteilen ist häufig aber, ob eine "Tat" im rechtlichen Sinne vorliegt. Insofern kannst Du mit oder ohne BW-Uniform eine Festnahme tätigen, hast hierbei aber nicht mehr oder weniger Rechte als ein Zivilist.

Hi, egal ob Du nun Soldat bist oder nicht, werd ich deine Fragen nun mal beantworten.

Die Strafe für den Täter wäre nicht höher. Entgegen der allghemeinen Meinung gibt es keine Beamtenbeleidigung und auch keine Körperverletzung an Amtspersonen. Es gäbe Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das bist Du nicht.

Du darfst jemanden festhalten bis die Polizei kommt, wenn er im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Das darf jedermann, somit auch Du.

Als Soldat hast Du zumindest im Friedensfall in keiner Weise mehr Befugnisse als ein normaler Bürger.

Goofy19xx  20.08.2020, 18:50

Das wäre Freiheitsberaubung wenn Du jemanden gegen seinen Willen festhaltest, selbst wenn diese eine Straftat begannen hat. Nur Sicherheitskräfte dürfen Personen, dingfest machen und der Polizei übergeben. Verfolgen und dabei im sicheren Abstand, die Polizei rufen ist vollkommen ok.

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Goofy19xx  20.08.2020, 22:02
@Raven751

Dankeschön, wußte das nicht. Ist aber gut zu wissen, das man fixieren darf, wenn die Person eine Straftat begangen hat.

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Raven751  20.08.2020, 22:06
@Goofy19xx

Damit wäre ich allerdings vorsichtig sein. Es muss schon verhältnismäßig sein. Wenn man z.B Kids fesselt, weil sie evtl einen Ladendiebstahl begangen haben sollen, kann man Ärger bekommen.

Das haben schon einige Securitys zu spüren bekommen.

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Bin Berufssoldat 

Das bist du zweifellos nicht, davon abgesehen ist es Wurscht, ob du Soldat, Bäcker, Pastor, Banker oder sonst etwas bist, die Strafe ist nicht abhängig vom ausgeübten Beruf.

Jede Person kann in bestimmten Situationen eine andere festnehmen.

Strafprozeßordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.htm

Im Übrigen sind die zahlreichen Fehler in deinen Texten nicht die Schuld deines Schreibgerätes, wie du schon behauptet hast, sondern deine eigene. Bezüglich der Fragestellung und der Fehler auch mal die GF Richtlinien beachten.

Es kommt darauf an, wenn du dienstlich unterwegs bist, wenn du zB irgendwo Personenkontrollen oder so duchführen musst dann garantiert, einfach nur so weil du Soldat bist nicht automatisch.

Wenn ud jetzt in der Disko bist und dich irgendwer angreift dann ist der Beruf egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kannst du dich nicht verteidigen...? :-) Das Recht hast du nämlich auch... ;-)

Hacker48  23.09.2019, 01:50

Ja, aber leider sehr eingeschränkt. Von einem mit Kampfausbildung erwarten viele Richter, dass sie den Täter außer Gefecht setzen und unschädlich machen, ohne ihm ein Haar zu krümmen. Geht so in die Richtung "Was, du hast den Typen, der mit 'ner Streitaxt auf dich zugesprintet gekommen ist, erschossen?! Hättest du ihm nicht in die Beine schießen können? Oder wenigstens die Axt aus der Hand?!".

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Mystika1245  23.09.2019, 01:53
@Hacker48

Die Bundeswehr hat keine Nahkampfausbildung in dem Sinn.... zumindest nicht für einfache Soldaten... :-) Ich kann dir mal ein Video von einer richtigen Kampfausbildung schicken, wie Soldaten früher ausgebildet wurden, da war selbst der Klappspaten eine Waffe ;-)

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Mystika1245  23.09.2019, 01:56
@Hacker48

Am besten gar nichts... :-D Einfache Soldaten der Bundeswehr, würden im Nahkampf versagen.... die Ausbildung ist verweichlicht.... ^^

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Hacker48  23.09.2019, 02:02
@Mystika1245

Na ja, wäre es zu hart, würde keiner mehr hingehen. Und wer mehr will, hat ja wirklich viele Möglichkeiten, die ultima ratio wäre dann die Fremdenlegion.

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Ahzmandius  23.09.2019, 02:03
@Hacker48

Da hätte gerne ein solches Urteil gelesen, falls du was zu bieten hast.

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Mystika1245  23.09.2019, 02:04
@Hacker48

Es geht nicht um hart, es geht um Wehrfähigkeit....^^ Der einfache Soldat in der Grundausbildung hat ja nicht mal ein Kampfmesser oder weiß, wie er im Nahkampf zu kämpfen hat.. :-D

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Hacker48  23.09.2019, 02:07
@Ahzmandius

Sorry, ist bekannt, dass man z.B. vom Kampfsportlern mehr Zurückhaltung erwartet als von durchschnittlichen Menschen. Wenn eine Frau angegriffen wird und mit voller Kraft zuschlägt oder gar zusticht, wird es in der Regel toleriert. Wenn ein Kampfsportler dasselbe tut, geht das kaum durch. Ist teilweise ja auch richtig, weil man vom dem erwarten kann, dass er seine Kräfte dosierter einsetzen kann. Nur treibt das manchmal seltsame Blüten, aber die darfst du dir selbst heraussuchen. Dass vieles schieflläuft, beweist allein das aktuelle Urteil im Fall von Künast. Ich meine, "Stück Scheis*e" und "Drecks Fotz*" als Beitrag in einer Sachauseinandersetzung zu bezeichnen, aufgrund von Aussagen von ihr, die 33 Jahre zurück liegen? Das ist direkt aus der Urteilsbegründung. Ich meine, das wird eh in nächster Instanz kassiert, zeigt aber, dass Gerichte alles andere als unfehlbar sind. :-)

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Hacker48  23.09.2019, 02:09
@Mystika1245

Wie oft kommt der einfache Soldat in der Grundausbildung in eine Situation, in der er sich im Nahkampf verteidigen muss?

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Mystika1245  23.09.2019, 02:15
@Hacker48

Im Ernstfall, wird es durchaus passieren, das es dazu kommt... und dann steht er da und kann nichts.... :-)

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Ahzmandius  23.09.2019, 02:38
@Hacker48

Was heißt denn "bekannt", wenn es "bekannt" ist, dann gibt es Urteile. Wenn nicht, dann ist es nicht mehr als Hörensagen. Aber da du anscheinend nichts hast, bitte:

Die Rechtslage ( BGH 1. Strafsenat, Urteil vom 31.01.2007, Az. 1 StR 429/06) besagt jedoch eindeutig, dass JEDER, auch der Kampfsportler, der sich in einer echten Notwehrlage befindet, alle erdenklichen Mittel anwenden darf, damit der Angriff abgewendet und sofort beendet werden kann.

https://www.bushido-vak.de/Ausarbeit/2017/2017_Hopf.pdf

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ponter  23.09.2019, 07:12
@Mystika1245

Man sollte hier differenzieren. Als Nahkampf wird auch der Kampf mit Schusswaffen innerhalb einer Entfernung von 50 m bezeichnet, richtig wäre waffenloser Nahkampf.

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