Strafen bei Angriffen auf Politiker?

3 Antworten

Nein, für Politiker gelten keine anderen Strafgesetze. Ein Angriff auf einen Politiker hätte dieselben Folgen wie ein Angriff auf einen "normalen" Bürger.

"Politische Immunität

Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Die Immunität betrifft vor allem

  • Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie
  • Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen.
Deutschland

Abgeordnete des Bundestages (Art. 46 Abs. 2 GG) und Mitglieder der Bundesversammlung (§ 7 BPräsWG) haben parlamentarische Immunität, die sie vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützen. Auch die Immunität der Landtagsabgeordneten ist bundesweit gültig (§ 152 a StPO i. V. m. der jeweiligen Landesverfassung). Die Immunität soll aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität) schützen, sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.

Der Bundestag hat mit seinem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt.[2] Der Immunitätsausschuss prüft für konkrete Fälle, ob diese Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters handelt. Gegebenenfalls spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft. Der 19. Deutschen Bundestag hat die Immunität in 25 Fällen aufgehoben, der 18. in vier und der 17. in neun Fällen.[3]

Auch die Immunität des Bundespräsidenten (Art. 60 Abs. 4 GG) kann vom Bundestag aufgehoben werden.

Die Regierungsmitglieder sind als solche nicht immun (oft sind sie aber gleichzeitig Abgeordnete und deshalb immun)."

https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t#Geschichtliche_Aspekte_und_Kritik

Also die Immunität bezieht sich auf Gesetzesübertretungen die Politiker,nicht darauf,was man ihnen antun könnte.

Zum Strafmaß, laut Grundgesetz gibt es keinen Unterschied. Aber wie immer gibt es ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Normalen Menschen und hochrangigen Politikern,sollten zwar nach gleich behandelt werden,aber während Politiker weitesgehend ungeschoren für ihre Straftaten davon kommen,trifft den Bürger die ganze Härte, wenn es um Vergehen gegen Politiker geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Opfer wie Täter.

(Mit Abstrichen bei bestimmten besonders verwundbaren Menschengruppen)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einmal im Reichstag das WC benutzt