Vorläufige Festnahme?
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
das ist das Gesetz, dass man das Recht hat vorläufig eine Person festzunehmen.
mich meine da wird der Täter Widerstand leisten und was ist genau mit festnehmen gemeint, sollte man ihn etwa fesseln oder Handschellen anlegen bis Polizei antrifft.?
8 Antworten
Wenn jemand flüchtet, ist er m. M. nach nicht mehr „auf frischer Tat“, eine Bedingung, um nach §127 StPO handeln zu dürfen.
Was du meinst, ist das Jedermannsrecht. Seine Bedeutung ist in nordischen Ländern anders als hier, aber in Deutschland ist es das Recht zur vorläufigen Festnahme von Tätern auf frischer Tat.
https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/
Man darf denjenigen einsperren, festhalten, anbinden ....
Ist er allerdings unschuldig und der Passus "auf frischer Tat" wird vernachlässigt, lediglich auf Verdacht festgehalten, wird's problematisch. Wenn man also nur seinen Handschellenfetisch ausleben will, eignet sich 127 StPO nicht.
Gruß S.
mich meine da wird der Täter Widerstand leisten und was ist genau mit festnehmen gemeint, sollte man ihn etwa fesseln oder Handschellen anlegen bis Polizei antrifft.?
Ja. Das Festnahmerecht an sich beinhaltet gleichzeitig die Befugnis, diese Maßnahme zwangsweise durchzusetzen. Fesseln gehört dazu. Es ist aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu beachten.
nein.
festnehmen, vorläufig festnehmen kann nur die polizei.
erlaubt ist das festhalten der person bis zum eintreffen der polizei. du darfst ihm z.b. ein bein stellen, wenn er versucht, abzuhauen und ihn dann am boden festhalten.
Falsch, jeder darf eine vorläufige Festnahme durchführen, dies ist ausdrücklich im StGB geregelt
Nein, nicht im StGB. Wenn Du das dort findest, kriegst Du 5 Mark.
Ja am Boden festhalten mit Handschellen besser, dann die Verletzungsgefahr ist niedrig
Dann würde im Gesetz stehen, vorläufiges festhalten und nicht Festnahme.
Wenn die Person sich bei der vorläufigen Festnahme wehrt, darfst du wiederum im Rahmen der Notwehr Gegenwehr leisten.
Nicht im Rahmen der Notwehr. Du bist berechtigt, die Festnahme auch mit Zwang durchzusetzen. Zwar beinhaltet die StPO keine codifizierten unmittelbaren Zwangsmaßnahmen, der Zwang geht immer aus der Maßnahme selbst hervor. Wichtig dabei ist, dass die Zwangsmaßnahme verhältnismäßig ist.
Dabei sollte die Gefahr, die von dem Täter ausgeht, mit einbezogen werden. Die Jedermannfestnahme eines Schwerverbrechers könnte anders durchgesetzt werden als die eines Eierdiebes.
Durch Flucht wird das Festnahmerecht nicht aufgehoben, denn er wurde ja weiterhin auf frischer Tat angetroffen.