Baufinanzierung trotz Probezeit?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind auf eine Eigentumswohnung gestoßen, die wir uns gerne zulegen wollen. Kurz zu unserer Situation:

Ich habe vor ca. 6 Monaten mein Studium abgeschlossen und bin bereits aus der Probezeit bei meinem Arbeitgeber raus. Mein Nettoverdienst beträgt ca. 2.500€.

Mein Freund ist ohne Unterbrechung seit 7 Jahren berufstätig und hat vor einer Woche seinen Arbeitgeber gewechselt, da er hier ein höheres Gehalt erhält. Nettoverdienst 2.300€.

Über das letzte Jahr war es uns möglich ca. 20.000€ anzusparen. Diesen Betrag würden wir gerne für die Kaufnebenkosten verwenden. Die Wohnung beläuft sich auf einen Kaufpreis von 390.000€.

Unsere monatlichen Kosten belaufen sich auf:

760€ Autorate, 200€ Studienkredit, 70€ Finanzierungsrate für ein Klavier.
Ziehe ich die Kosten für die Lebensunterhaltungspauschale i.H.v. 1000€ ab bleiben noch 2.770€ übrig.

Wir hatten bereits unser erstes Gespräch mit einem Baufinanzierungsberater. Leider hat uns das recht schnell entmutigt, da er meinte, dass er einen Kredit nicht vergeben kann da mein Freund zwar unbefristet, jedoch noch in Probezeit ist.

An sich wäre es kein Problem noch 6 Monate zu warten, allerdings ist der Wohnungsmarkt bei uns in der Umgebung derartig angespannt, sodass wir uns sicher sind, nicht mehr eine passende Immobilie in dieser Preisklasse zu finden.

Meine Frage: Habt ihr hier bereits Erfahrungen sammeln können? Ist eine Finanzierung dennoch möglich?

Viele Grüße,

Meg

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Welche Kündigungsfrist bei einer Kreditkarte?

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem.
Ich habe seit vielen Jahren eine VISA-Kreditkarte, die ich aber eher selten benutzt habe und nun benötige ich sie gar nicht mehr. Ich möchte den Vertrag daher kündigen.

Die Kreditkarte habe ich damals über meine Hausbank (Raiffeisenbank) erhalten.
Die jährliche automatische Verlängerung würde nun im April erfolgen, aber ich möchte gerne vorher rechtzeitig kündigen.
Im Vertrag gibt es diesbezüglich diese beiden Punkte:

- Punkt 1: Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden.

- Punkt 2: Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

Welches trifft davon auf mich zu?
Gilt Punkt 1 nur, wenn ich die Karte direkt von VISA erhalten hätte, also ohne, dass es über die Hausbank gelaufen wäre?
Und trifft Punkt 2 nur zu, wenn ich die Karte zwar über die Hausbank erhalten habe, aber die Hausbank will die Karte von sich aus bei VISA kündigen – also ohne meinen Auftrag oder mein Einverständnis dazu – weil es irgendein Problem mit mir oder einen anderen triftigen Grund für eine Kündigung gibt?

Momentan tendiere ich zu Punkt 1, aber ich bin mir auch schon mal bei Punkt 2 sicher gewesen...

Viele Grüße und danke fürs Lesen.

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