Gehaltsnachweis für Kredit gefälscht?


22.02.2022, 13:39

Ps. Ich habe schon 2 Anzeigen von vor 1 Jahr

14 Antworten

Das war tatsächlich eine saudumme Idee!
Also, so wie es ausschaut und wenn du noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, hast du wohl möglich Schwein. Theoretisch hast du möglicherweise Urkundenfälschung und Krediterlangungsbetrug begangen. Letzteres kann von einer Geldstrafe bis zu 3 Jahren Haft bedeuten und Urkundenfälschung bis zu 5 Jahren.
Vielleicht will dir die Bank die Ohren lang ziehen und dich rauswerfen. Dann hast du Glück. Sollte dir gesagt werden, dass gegen dich eine Strafanzeige gestellt wurde, besorg dir nen Rechtsanwalt!

Die Höhe der Strafen sind übrigens das Maximum. Bei der kleinen Summe, deinem (vermutlich) jungen Alter und wenn du Einsichtig bist, gibts vermutlich ne Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Bank wird auf sofortige Rückzahlung der kompletten Kreditsumme drängen. Solltest Du Dich damit nicht einverstanden erklären, erfolgt die Erstattung einer Strafanzeige.

Und nein, das ist keine Erpressung sondern die Drohung mit einem rechtmäßigen Mittel!

Was denkt ihr würde ich für ne Strafe bekommen?

Eine Bank kann nicht strafen. Sie können dich rauswerfen, was wohl auch schon passiert. Strafrechtlich sehe ich da noch keinen Ansatzpunkt, wobei das erst einmal angezeigt und ein Strafantrag gestellt werden müsste.

TomEF98  22.03.2022, 21:47

versuchter Betrug, Urkundenfälschung...

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Die Bank kann dich anzeigen wegen Urlundenfälschung und (versuchtem) Betrug.

Zwei vorige Anzeigen von dir können dabei das Strafmaß erheblich beeinträchtigen. Worum ging es denn dort damals? Auch Betrug o.ä.?

Dazu kommt eine Schufa Meldung, Kündigung seitens der Bank wegen Unregelmäßigkeiten, die es dir alles andere als leicht machen wird eine neue Bank oder andere Verträge zu bekommen. Denn Betrüger mag keiner gerne...

Suchen Sie sich was raus oder besser noch einen guten Strafverteidiger:

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).