Sie verfügen am Tag der Einstellung über:
- die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand, der Ihnen den Bremischen Hochschulzugang eröffnet.
- oder
- verfügen über einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zwei Jahren mit einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. (Zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ist nach Bestehen des Auswahlverfahrens in der Polizei Bremen der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch eine Einstufungsprüfung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erforderlich.)
- sind im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis B (die uneingeschränkte Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen)
- verfügen über eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendige Fähigkeiten und geistige Eignung
- besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für ausländische Mitbürger_innen aus Nicht-EU-Staaten sind möglich)
- gewährleisten jederzeit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
- sind nicht gerichtlich bestraft bzw. gegen Sie ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein offenes Strafverfahren anhängig.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren