Kontoführungsgebühren, Sparkasse?

3 Antworten

Der Brief hat ja erstmal nix mit der Situation zu tun. Das ist eine klare Aussage: Entweder du stimmst zu, oder dein Konto wird gekündigt

Und : Gab es diese Kontoführungsgebühren schon seitdem du das Konto eröffnet hast? Denn da galt zu 100% das damalige Preis & Leistungsverzeichnis. Einen Anspruch hättest du nur dann, wenn die Gebühren seit dem ohne dein Einverständnis erhöht worden sind. Das ist vielleicht noch wichtig zu wissen, denn man kann nicht in allen Situationen auf Rückzahlung pochen

Wenn die Gebühren nach den von dir bei der Kontoeröffnung akzeptierten Bedingungen berechnet wurden, hast du keine Chance auf Erstattung.

Nur wenn es seitdem Änderungen gegeben hat, denen du nicht ausdrücklich zugestimmt hast, gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung.

xRVRS 
Fragesteller
 17.02.2022, 22:32

Ich antworte hier mal auch den anderen, da alle Antworten relativ gleich sind:

Ich hab mein Konto dort seit Beginn meiner Ausbildung damals, das ist 10 Jahre her. Ich habe nie ausdrücklich Gebührenerhöhungen zugestimmt, zumindest nicht so, dass ich einem bestimmten Gebührenkatalog (für den Kunden erkenntlich) explizit unterschrieben habe. Nach der Ausbildung habe ich 5€ pro Monat zahlen sollen, danach hat sich das jedes Jahr 1x erhöht. Mittlerweile zahle ich 10€ Im Monat für ein Online-Banking fähiges Konto, mehr bieten die ja im Grunde nicht neben ihrem komischen Punkteprogramm, das kein Mensch nutzt.

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Vergiss es, du bekommst nicht die gesamten Kontoführungsgebühren zurück, sondern nur den Anteil, der auf die stillschweigend zugestimmten Erhöhrungen entfallen ist. Außerdem ist der Brief ja was total anderes. Der hat mit den Kontoführungsgebühren jetzt erstmal nichts zu tun.

Wenn das ein geringer Betrag ist, würde ich es sein lassen. Du bekommst genügend Vorteile bei einer Bank, wenn du langjähriger Kunde bist. Das wiegt die paar Euro auf, die du da evtl. zurück bekommst.