Kontoführungsgebühren, Sparkasse?
Guten Abend,
ich habe der Sparkasse vor einigen Wochen bereits geschrieben, dass ich bitte meine Kontoführungsgebühren zurück erstattet haben möchte. Ich wollte einfach mal ausprobieren, ob ich meine insgesamt 250 € (seit 2018 gezahlte Gebühren) erstatten lassen kann, wäre ja nett.
Dass die Sparkasse das nicht freiwillig macht, das konnte ich mir schon denken.
Jetzt ist meine Frage, ob jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht hat und mir einen Tipp geben könnte, wie er das durchgesetzt hat? Ich wollte kostenpflichtige Dinge wie einen Anwalt oder Ähnliches vermeiden und erst einmal Privatleute nach ihren Erfahrungen fragen, bevor ich jetzt als nächsten Schritt die Verbraucherzentrale einschalten würde.
Ich bin zwar rechtschutzversichert, dort hat man ja aber mittlerweile standardgemäß eine Selbstbeteiligung, daher lohnt sich das bei dieser Höhe nicht. Außer natürlich, wenn die Sparkasse für die Anwaltskosten aufkommen müsste, aber das ist ja rechtlich immer anders geregelt und sehr individuell.
ich hatte langfristig eh vor, die Bank zu wechseln, daher kommt die Frist bis zum 28. Februar gelegen. Wäre nur nett, wenn ich die 250 € noch mitnehmen könnte.
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort unter diesem Beitrag! Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße :)
3 Antworten
Der Brief hat ja erstmal nix mit der Situation zu tun. Das ist eine klare Aussage: Entweder du stimmst zu, oder dein Konto wird gekündigt
Und : Gab es diese Kontoführungsgebühren schon seitdem du das Konto eröffnet hast? Denn da galt zu 100% das damalige Preis & Leistungsverzeichnis. Einen Anspruch hättest du nur dann, wenn die Gebühren seit dem ohne dein Einverständnis erhöht worden sind. Das ist vielleicht noch wichtig zu wissen, denn man kann nicht in allen Situationen auf Rückzahlung pochen
Wenn die Gebühren nach den von dir bei der Kontoeröffnung akzeptierten Bedingungen berechnet wurden, hast du keine Chance auf Erstattung.
Nur wenn es seitdem Änderungen gegeben hat, denen du nicht ausdrücklich zugestimmt hast, gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung.
Ich antworte hier mal auch den anderen, da alle Antworten relativ gleich sind:
Ich hab mein Konto dort seit Beginn meiner Ausbildung damals, das ist 10 Jahre her. Ich habe nie ausdrücklich Gebührenerhöhungen zugestimmt, zumindest nicht so, dass ich einem bestimmten Gebührenkatalog (für den Kunden erkenntlich) explizit unterschrieben habe. Nach der Ausbildung habe ich 5€ pro Monat zahlen sollen, danach hat sich das jedes Jahr 1x erhöht. Mittlerweile zahle ich 10€ Im Monat für ein Online-Banking fähiges Konto, mehr bieten die ja im Grunde nicht neben ihrem komischen Punkteprogramm, das kein Mensch nutzt.
Vergiss es, du bekommst nicht die gesamten Kontoführungsgebühren zurück, sondern nur den Anteil, der auf die stillschweigend zugestimmten Erhöhrungen entfallen ist. Außerdem ist der Brief ja was total anderes. Der hat mit den Kontoführungsgebühren jetzt erstmal nichts zu tun.
Wenn das ein geringer Betrag ist, würde ich es sein lassen. Du bekommst genügend Vorteile bei einer Bank, wenn du langjähriger Kunde bist. Das wiegt die paar Euro auf, die du da evtl. zurück bekommst.