Sind Kontoauszüge pfändbar?
Ich habe heute Pfändungs und Überweisungsbeschluss bekommen. Dort wurde angekreuzt, dass ab Zustellung die Kontoauszüge verlangt werden können vom Gläubiger.
Ich liege weit unterm Freibetrag und habe monatliche Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe. Für meine kleine Tochter kaufe ich die Kleidung Online und bezahle diese auch per Überweisung und dann wurde bei der ersten Kontopfändung, mein Dispo gekündigt und ich sollte den offenen Betrag in Raten zurückzahlen, was sich jetzt diesen Monat erledigt hat. Das sieht man nun alles auf den Kontoauszügen , hat es an Bedeutung für den Gläubiger? Bei der Vermögensauskunft hatte ich auch angegeben, dass ich im - bin.
Danke für die Antworten